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March 4, 2024|Julia Avdievskaya

[A]Zusammengefasster Lagebericht

1Organisation des Siemens-Konzerns und Grundlagen der Berichterstattung

Siemens ist ein Technologiekonzern mit Kernaktivitäten auf den Gebieten Elektrifizierung, Automatisierung und Digitalisierung und in nahezu allen Ländern der Welt aktiv. Wir sind ein führender Anbieter von Stromerzeugungs-, Stromübertragungsund Infrastrukturlösungen sowie von Automatisierungs-, Antriebsund Softwarelösungen für die Industrie und von medizinischen Diagnostiklösungen.

Der Siemens-Konzern umfasst die Siemens AG, eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts, als Muttergesellschaft und ihre Tochterunternehmen. Der Sitz unseres Unternehmens befindet sich in Deutschland, mit der Konzernzentrale in München. Zum 30. September 2018 beschäftigte der Konzern rund 379.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (aus Vereinfachungsgründen wird im Folgenden der Begriff »Mitarbeiter« verwendet; er steht stellvertretend für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter).

Zum 30. September 2018 hatte Siemens folgende berichtspflichtige Segmente: die Divisionen Power and Gas, Energy Management, Building Technologies, Mobility, Digital Factory und Process Industries and Drives sowie die strategischen Einheiten Siemens Healthineers und Siemens Gamesa Renewable Energy (SGRE). Zusammen bilden diese Divisionen und strategischen Einheiten unser Industrielles Geschäft. Die Division Financial Services (SFS) unterstützt die Aktivitäten unseres Industriellen Geschäfts und betreibt gleichzeitig eigene Geschäfte mit externen Kunden.

Gegenwärtig reorganisieren wir unsere Geschäfte, um ihre unternehmerische Freiheit weiter zu stärken. Die Umsetzung der neuen Organisation wird zum Ende des zweiten Quartals des Geschäftsjahrs 2019 abgeschlossen sein. Ab dem dritten Quartal des Geschäftsjahrs 2019 werden wir beginnen, die Finanzergebnisse nach der neuen Unternehmensstruktur zu berichten. Im Rahmen dieser neuen Struktur bilden wir drei Operative Unternehmen, die aus den berichtspflichtigen Segmenten Gas and Power, Smart Infrastructure sowie Digital Industries bestehen. Diese Operativen Unternehmen werden zusammen mit drei Strategischen Unternehmen – den berichtspflichtigen Segmenten Siemens Healthineers, SGRE sowie, nach Abschluss der geplanten Zusammenlegung des Mobilitätsgeschäfts von Siemens mit Alstom SA, Siemens Alstom (Mobility bis dahin) – unsere Industriellen Geschäfte bilden. Financial Services wird ein berichtspflichtiges Segment außerhalb unserer Industriellen Geschäfte bleiben. Darüber hinaus berichten wir Portfolio Companies, die weitgehend aus Geschäften bestehen, die bisher Bestandteil der Divisionen Energy Management sowie Process Industries and Drives sind und bestimmte weitere Aktivitäten umfassen, die außerhalb des bisherigen Industriellen Geschäfts berichtet werden.

Weitere Informationen zur Neuorganisation unserer Geschäfte finden sich unter 3.1(Auftragseingang und Umsatzerlöse nach Regionen).

Unsere berichtspflichtigen Segmente können miteinander in Geschäftsbeziehungen stehen, die zu entsprechenden Auftragseingängen und Umsatzerlösen führen. Diese Auftragseingänge und Umsatzerlöse werden auf Konzernebene konsolidiert.

Nichtfinanzielle Themen des Konzerns und der Siemens AG

Siemens verfügt unter anderem über Konzepte für Umwelt-, Arbeitnehmerund Sozialbelange sowie für die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Unser Geschäftsmodell ist in den Kapiteln 4 und 7 dieses zusammengefassten Lageberichts beschrieben. Die berichtspflichtigen Informationen, die erforderlich sind für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage sowie der Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf diese Aspekte, sind in diesem zusammengefassten Lagebericht insbesondere in den Kapiteln 2 bis 5 enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen, einschließlich der Darstellung von Risiken, sind im Kapitel 3.2 aufgeführt. Kapitel 2.5 beinhaltet zusätzliche lageberichtspflichtige Informationen mit Blick auf die Muttergesellschaft Siemens AG. Ergänzend sind im Konzernbzw. Jahresabschluss ausgewiesene Beträge und zusätzliche Erläuterungen dazu in B.6 ANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS, ZIFFERN 17, 18, 22, 26 und 27 und im ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS DER SIEMENS AG ZUM 30. SEPTEMBER 2018, ZIFFERN 16, 17, 20, 21 und 25 enthalten. Zur fokussierten Information der Adressaten unserer Finanzberichterstattung haben wir diesen Angaben – anders als in unseren separaten »Nachhaltigkeitsinformationen 2018«, die auf den von der Global Reporting Initiative (GRI) erarbeiteten Standards basieren – kein spezifisches Rahmenwerk zugrunde gelegt.

2Finanzielles Steuerungssystem

2.1Überblick

Mit One Siemens hatten wir uns finanzielle Rahmenbedingungen für das Wachstum der Umsatzerlöse, die Profitabilität und Kapitaleffizienz, unsere Kapitalstruktur sowie für unsere Dividendenpolitik gesetzt, die bis zum Ende des Geschäftsjahrs 2018 gültig waren.

Wir haben unser finanzielles Rahmenwerk – nun Siemens Financial Framework genannt – weiterentwickelt, wie unten detailliert beschrieben. Dieses Rahmenwerk ist ab dem 1. April 2019 gültig und enthält Ziele, die wir über den Geschäftszyklus der jeweiligen Aktivitäten erreichen wollen.

2.2Wachstum der Umsatzerlöse

Im Rahmen von One Siemens hatten wir angestrebt, das durchschnittliche gewichtete Wachstum der Umsatzerlöse unserer wichtigsten Wettbewerber zu übertreffen. Um die Transparenz für externe Stakeholder zu verbessern, haben wir uns mit dem neuen Siemens Financial Framework ein vom Wettbewerb unabhängiges Ziel gesetzt: Wir wollen nun unsere Umsatzerlöse auf vergleichbarer Basis um 4 % bis 5 % pro Jahr steigern. Zur Steuerung des Wachstums unserer Umsatzerlöse verwenden wir als zentrale Messgröße das vergleichbare Wachstum. Es zeigt die Entwicklung in unserem Geschäft ohne die Berücksichtigung von Währungsumrechnungseffekten, die aus dem von uns nicht beeinflussbaren externen Umfeld resultieren, sowie von Portfolioeffekten, die sich aus Geschäftsaktivitäten erge- ben, die entweder neu oder nicht länger Bestandteil des jewei-ligen Geschäfts sind.

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Währungsumrechnungseffekte sind der Unterschiedsbetrag zwischen den Umsatzerlösen der Berichtsperiode zu Wechselkursen der Berichtsperiode abzüglich der Umsatzerlöse der Berichtsperiode zu Wechselkursen der Vergleichsperiode. Um die prozentuale Veränderung zum Vorjahr zu berechnen, wird dieser absolute Unterschiedsbetrag durch die Umsatzerlöse der Vergleichsperiode geteilt. Ein Portfolioeffekt entsteht im Fall einer Akquisition beziehungsweise einer Desinvestition und wird als Veränderung jener Umsatzerlöse im Vorjahresvergleich berechnet, die dem erworbenen beziehungsweise abgegangenen Geschäft zurechenbar sind. Um die prozentuale Veränderung zu berechnen, wird dieser absolute Unterschiedsbetrag durch die Umsatzerlöse der Vergleichsperiode geteilt. Dieselbe Vorgehensweise verwenden wir auch für die Berech- nung von Währungsumrechnungs- und Portfolioeffekten beim Auftragseingang.

2.3Profitabilität und Kapitaleffizienz

Bereits im Rahmen von One Siemens hatten wir angestrebt, Margen zu erreichen, die mit denen unserer wesentlichen Wettbewerber vergleichbar waren. Daher hatten wir für unsere industriellen Geschäfte Ergebnismargenbänder festgelegt, die auf den Ergebnismargen der jeweiligen wesentlichen Wettbewerber beruhten. Die Ergebnismarge ist definiert als Ergebnis des jeweiligen Geschäfts, geteilt durch seine Umsatzerlöse. Die Ergebnisgröße unserer industriellen Geschäfte ist EBITA, in welches das operative Finanzergebnis sowie Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworben wurden, wieder eingerechnet werden (Angepasstes EBITA).

Margenband
Power and Gas11 – 15 %
Energy Management7 – 10 %
Building Technologies8 – 11 %
Mobility6 – 9 %
Digital Factory14 – 20 %
Process Industries and Drives8 – 12 %
Siemens Healthineers15 – 19 %
Siemens Gamesa Renewable Energy5 – 8 %
Financial Services (ROE nach Steuern)15 – 20 %

Diese neuen und höheren Margenbänder berücksichtigen unter anderem höhere Umsatzerlöse und Produktivität. Da Produktivitätssteigerungen bereits in diese neuen Margenbänder eingeflossen sind, berichten wir dementsprechend künftig die bislang verwendete Kennzahl Gesamtkostenproduktivität nicht mehr. Diese Größe hatten wir als Quotient der Kosteneinsparungen aus festgelegten Maßnahmen zur Produktivitätsverbesserung und den gesamten Funktionskosten des Siemens-Konzerns definiert und für sie einen Wert von jährlich 3 % bis 5 % angestrebt.

Die Kapitaleffizienz von Financial Services messen wir weiterhin mit der in der Finanzdienstleistungsbranche üblichen finanziellen Kennzahl Eigenkapitalrendite nach Steuern (ROE nach Steuern). Diese ist definiert als Ergebnis von Financial Services (nach Steuern), bezogen auf das Financial Services durchschnittlich zugeordnete Eigenkapital.

WICHTIG

Unternehmen, bei denen Siemens und eine oder mehrere Partei(en) gemeinschaftlich die Führung ausüben. Gemeinschaftliche Führung liegt vor, wenn Entscheidungen über maßgebliche Tätigkeiten die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern.

  1. Um dies zu tun
  1. Um das zu sagen

Für die Steuerung der Profitabilität auf Konzernebene ist der Gewinn nach Steuern unsere zentrale Messgröße. Er hat den bedeutendsten Einfluss auf das in der Kapitalmarktkommunikation verwendete unverwässerte Ergebnis je Aktie für den Gewinn nach Steuern.

Wir streben weiterhin an, mit dem von unseren Aktionären und Kreditgebern zur Verfügung gestellten Kapital profitabel und so effizient wie möglich zu arbeiten. Zur Steuerung unserer Kapitaleffizienz verwenden wir als zentrale Messgröße im neuen Siemens Financial Framework weiterhin die Kapitalrendite (Return on Capital Employed, ROCE). Wir streben an, langfristig einen Wert zwischen 15 % und 20 % zu erreichen.

2.4Kapitalstruktur

Eine nachhaltige Entwicklung der Umsatzerlöse und des Ergebnisses wird durch eine solide Kapitalstruktur unterstützt. Daher war es bereits im Rahmen von One Siemens für uns von zentraler Bedeutung, einen breiten Kapitalmarktzugang über verschiedene Fremdfinanzierungsmittel und die Fähigkeit zur Bedienung unserer Finanzschulden im Zeitablauf sicherzustellen. Diese Vorgabe wird im Siemens Financial Framework beibehalten. Als zentrale Messgröße zur Steuerung der Kapitalstruktur verwenden wir den Quotienten aus der Industriellen Nettoverschuldung und dem EBITDA. Diese finanzielle Messgröße gibt den ungefähren Zeitraum in Jahren an, der benötigt würde, um die Industrielle Nettoverschuldung durch Gewinne aus fortgeführten Aktivitäten, ohne Berücksichtigung von Zinsen, Steuern und Abschreibungen, zurückzuzahlen. Wir streben einen Quotienten von bis zu 1,0 an.

2.5Liquidität und Dividende

Wir möchten unseren Aktionären weiterhin eine attraktive Rendite bieten. Im Rahmen von One Siemens hatten wir beabsichtigt, eine Dividende vorzuschlagen, deren Ausschüttungsvolumen einem Anteil von 40 % bis 60 % des Gewinns nach Steuern entsprach, der zu diesem Zweck um ausgewählte außergewöhnliche nicht zahlungswirksame Effekte bereinigt werden konnte. Im Rahmen des neuen Siemens Financial Framework wird diese Absicht beibehalten mit der Anpassung, dass das künftige Ausschüttungsvolumen nun einem Anteil von 40 % bis 60 % am Gewinn nach Steuern, der auf die Aktionäre der Siemens AG entfällt, entsprechen soll. Damit tragen wir den höheren nicht beherrschenden Anteilen im Siemens-Konzern Rechnung. Wie in der Vergangenheit beabsichtigen wir, die Dividendenausschüttung aus dem Free Cash Flow zu finanzieren. Um eine bessere Einschätzung unserer Fähigkeit zur Generierung von Zahlungsmitteln zu ermöglichen – und letztlich, Dividenden zu zahlen –, berichten wir künftig die Cash Conversion Rate der Industriellen Geschäfte. Diese ist als Verhältnis des Free Cash Flow der Industriellen Geschäfte zum Angepassten EBITA der Industriellen Geschäfte definiert. Da Wachstum entsprechende Investitionen erfordert, streben wir für die Cash Conversion Rate einen Wert von 1 abzüglich der jährlichen vergleichbaren Wachstumsrate der Umsatzerlöse unserer Industriellen Geschäfte an.

Hinweis

Auf der Hauptversammlung wird der Vorstand in Übereinstimmung mit dem Aufsichtsrat vorschlagen, den Bilanzgewinn der Siemens AG des Geschäftsjahrs 2018 folgendermaßen zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von 3,80 € für jede am Tag der Hauptversammlung für das abgelaufene Geschäftsjahr dividendenberechtigte Stückaktie und Gewinnvortrag des verbleibenden Differenzbetrags. Die Zahlung dieser Dividende ist abhängig von der Zustimmung der Hauptversammlung am 30. Januar 2019. Die Dividende für das Geschäftsjahr 2017 betrug 3,70 € pro Aktie.

Die vorgeschlagene Dividende von 3,80 € pro Aktie für das Geschäftsjahr 2018 entspricht einer Gesamtausschüttung von rund 3,1 Mrd. €, basierend auf der geschätzten Anzahl der am Tag der Hauptversammlung für das abgelaufene Geschäftsjahr dividendenberechtigten Aktien. In Bezug auf den Gewinn nach Steuern des Geschäftsjahrs 2018 in Höhe von 5,8 Mrd. €, der auf die Aktionäre der Siemens AG entfällt, entspricht dies einer Ausschüttungsquote von 53 %.

2.6Berechnung der Kapitalrendite (ROCE)

Geschäftsjahr
(in Mio. €)20182017
Gewinn nach Steuern6.1206.094
Minus: Übriges Zinsergebnis1– 482568
Plus: Übriges Zinsergebnis SFS726799
Plus: Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (netto)164198
Minus: Zinsanpassungen (nicht fortgeführte Aktivitäten)
Minus: Steuern auf Zinsanpassungen (Pauschalsteuersatz 30 %)– 122129
(I) Gewinn vor Zinsen nach Steuern6.4046.394
(II) Durchschnittlich eingesetztes Kapital50.55748.004
(I) / (II) ROCE12,7 %13,3 %

1Die Position Übriges Zinsergebnis umfasst im Wesentlichen die Zinsaufwendungen auf Konzernschulden, Zinsen von mit diesen in Zusammenhang stehenden Sicherungsgeschäften und Zinserträge aus Konzernvermögenswerten.

Zur Ermittlung des ROCE in Zwischenberichtsperioden wird der Gewinn vor Zinsen nach Steuern annualisiert. Das durchschnittlich eingesetzte Kapital errechnet sich als Durchschnitt der jeweiligen Werte zu den Quartalsstichtagen im Betrachtungszeitraum.

Mit dem 1. Oktober 2018, im Zuge der Umsetzung von IFRS 9, Finanzinstrumente, wird die Abzugsposition »Kurzfristige zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte« in »Kurzfristige zinstragende Wertpapiere« umbenannt.

Summe Eigenkapital
Plus: Langfristige Finanzschulden
Plus: Kurzfristige Finanzschulden und kurzfristig fällige Anteile langfristiger Finanzschulden
Minus: Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Minus: Kurzfristige zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
Plus: Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Minus: SFS-Finanzschulden
Minus: Effekte aus der Bilanzierung von Fair Value Hedges
Plus: Anpassungen aus zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten
Minus: Anpassungen für latente Steuern auf kumulierte versicherungsmathematische Nettogewinne / -verluste aus Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Eingesetztes Kapital(fortgeführte und nicht fortgeführte Aktivitäten)

3Ertragslage

3.1Auftragseingang und Umsatzerlöse nach Regionen

Negative Währungsumrechnungseffekte verminderten das Wachstum des Auftragseingangs und der Umsatzerlöse um fünf beziehungsweise vier Prozentpunkte. Portfoliotransaktionen – im Wesentlichen der Zusammenschluss des Windenergiegeschäfts mit Gamesa und der Erwerb von Mentor, beide im Geschäftsjahr 2017 – trugen vier beziehungsweise drei Prozentpunkte zum Wachstum des Auftragseingangs und der Umsatzerlöse bei. Das sich ergebende Verhältnis von Auftragseingang zu Umsatzerlösen (Book-to-Bill) betrug im Geschäftsjahr 2018 für Siemens 1,10 und lag damit wieder deutlich über 1. Der Auftragsbestand des Siemens-Konzerns zum 30. September 2018 betrug 132 Mrd. € – ein neuer Rekordwert.

Der Auftragseingang von externen Kunden stieg im Vorjahresvergleich deutlich an, mit Wachstum in der Mehrzahl der industriellen Geschäfte und in allen Berichtsregionen. Der starke Anstieg im Auftragseingang bei SGRE profitierte von starken Portfolioeffekten infolge des Zusammenschlusses. Digital Factory und Mobility verzeichneten beide ein prozentual zweistelliges Auftragswachstum, wobei Digital Factory durch Portfolioeffekte aus dem Erwerb von Mentor begünstigt war. Energy Management, das im Geschäftsjahr 2017 ein hohes Volumen aus Großaufträgen erzielt hatte, verzeichnete einen erheblichen Rückgang im Vorjahresvergleich. Das Volumen aus Großaufträgen für das Industrielle Geschäft insgesamt stieg deutlich an, vornehmlich bei Mobility und SGRE. Das beträchtliche Wachstum in den Schwellenländern wurde durch Aufträge in China, Indien und Mexiko bestimmt.

GeschäftsjahrVeränderung in %
(in Mio. €)20182017IstVglb.
Europa, GUS, Afrika,Naher und Mittlerer Osten46.49545.1303 %3 %
darin: Deutschland11.25414.015– 20 %– 20 %
Amerika25.06022.9239 %16 %
darin: USA18.10616.9147 %10 %
Asien, Australien19.74217.73111 %7 %
darin: China8.4597.49313 %15 %
Siemens91.29685.7846 %8 %
darin: Schwellenländer130.56427.20112 %15 %

1Definiert in Übereinstimmung mit dem Internationalen Währungsfonds.

In der Region Europa, GUS, Afrika, Naher und Mittlerer Ostenberichtete die Mehrzahl der industriellen Geschäfte einen Anstieg im Auftragseingang, angeführt von Mobility, die im Berichtsjahr mehrere Großaufträge erhielt. Energy Management verzeichnete in dieser Berichtsregion einen starken Rückgang aufgrund eines sehr stark gefallenen Volumens aus Großaufträgen, das im Vorjahr Großaufträge in Deutschland und Katar enthalten hatte. Im Gegensatz zur Region insgesamt ging der Auftragseingang in Deutschland erheblich zurück. Dabei waren die Aufträge in allen Geschäften außer Building Technologies und Digital Factory rückläufig. SGRE und Energy Management, die im Vorjahr beide ein hohes Volumen aus Großaufträgen erzielt hatten, verzeichneten die größten Rückgänge.

Der Auftragseingang in der Region Amerikastieg im Vergleich zum Vorjahr deutlich an, mit sehr starkem Wachstum bei SGRE sowie einem starken Anstieg bei Digital Factory und Mobility. Die Entwicklung des Auftragseingangs in den USA verlief im Wesentlichen wie in der Berichtsregion, mit Ausnahme von Power and Gas, wo der Auftragseingang in den USA erheblich zurückging, in der Region insgesamt jedoch nur leicht.

Der Auftragseingang in der Region Asien, Australienlag beträchtlich über dem des Vorjahrs. Er nahm bei der Mehrzahl der industriellen Geschäfte zu. Wachstumstreiber waren SGRE, die einen sehr starken Anstieg beim Auftragseingang im OnshoreGeschäft in Indien verzeichnete, und Digital Factory mit starkem Wachstum in China. Bei Energy Management, das im Geschäftsjahr 2017 einen Großauftrag in Indien erhalten hatte, sowie Power und Gas war der Auftragseingang rückläufig.

Die Umsatzerlöse mit externen Kunden stiegen im Vorjahresvergleich leicht an. Dabei wurden ein starkes Wachstum bei Digital Factory und Mobility sowie neues Volumen bei SGRE aus dem Zusammenschluss mit Gamesa weitgehend aufgewogen von einem beträchtlichen Rückgang bei Power und Gas in rückläufigen Märkten.

Die Umsatzerlöse in Europa, GUS, Afrika, Naher und Mittlerer Ostenlagen annähernd auf dem Vorjahresniveau. Anstiege bei der Mehrzahl der industriellen Geschäfte glichen einen starken Rückgang bei Power and Gas nahezu aus. Mobility und Digital Factory verzeichneten die höchsten Wachstumsraten. In Deutschland erhöhten sich die Umsatzerlöse, mit sehr starkem Wachstum bei Mobility und Anstiegen in den meisten anderen Geschäften; dies überwog einen starken Rückgang bei SGRE.

GeschäftsjahrVeränderung in %
(in Mio. €)20182017IstVglb.
Europa, GUS, Afrika,Naher und Mittlerer Osten42.78243.269– 1%0%
darin: Deutschland11.72911.1255%6%
Amerika22.11523.463– 6%– 2%
darin: USA16.01216.932– 5%– 1%
Asien, Australien18.14716.13112 %12 %

In der Region Amerikalagen die Umsatzerlöse unter dem Vorjahresniveau, einschließlich eines starken Rückgangs bei Power and Gas und Abnahmen in einigen anderen industriellen Geschäften, teilweise ausgeglichen durch einen starken Anstieg bei Digital Factory. Eine ähnliche Entwicklung war in den USA zu beobachten.

Die Umsatzerlöse in Asien, Australienlegten im Vergleich zum Vorjahr beträchtlich zu. Wachstumstreiber waren ein sehr starker Anstieg bei SGRE, insbesondere in Indien, und starkes Wachstum bei Digital Factory, hauptsächlich in China. Alle industriellen Geschäfte verzeichneten höhere Umsatzerlöse in diesem Land, wobei Digital Factory und Process Industries and Drives den höchsten Beitrag zum Wachstum lieferten.

Der Gewinn aus fortgeführten Aktivitäten vor Ertragsteuern nahm infolge der für die Segmente beschriebenen Entwicklungen um 2 % ab. Die Personalrestrukturierungsaufwendungen der fortgeführten Aktivitäten betrugen 923 Mio. €; davon entfielen 754 Mio. € auf das Industrielle Geschäft. Die Ergebnismarge Industrielles Geschäft ohne Aufwendungen für Personalrestrukturierung betrug 11,3 % im Geschäftsjahr 2018. Im Geschäftsjahr 2017 beliefen sich die Personalrestrukturierungsaufwendungen der fortgeführten Aktivitäten auf 466 Mio. €; davon entfielen 385 Mio. € auf das Industrielle Geschäft.

Die Steuerquote für das Geschäftsjahr 2018 betrug 26 %. Sie wurde durch verschiedene Sachverhalte positiv beeinflusst: die Neubewertung von Steuerpositionen (darin enthalten ein positiver Nettoeffekt von 435 Mio. € im Zuge der Steuerreform in den USA) sowie die weitgehend steuerfreien Gewinne aus der Übertragung von Siemens-Anteilen an Atos SE an den Siemens Pension-Trust e.V. und aus dem Verkauf von Anteilen an der OSRAM Licht AG. Diese Faktoren wurden nur teilweise von negativen Ertragsteuerwirkungen in Verbindung mit der Aufstellung der Siemens Healthineers-Gruppe und Steueraufwendungen aus Ausgliederungsaktivitäten in Zusammenhang mit Mobility aufgewogen. Die Steuerquote im Vorjahr von 26 % wurde hauptsächlich durch Entscheidungen, die sich aus Betriebsprüfungen ergaben, positiv beeinflusst. Im Ergebnis nahm der Gewinn aus fortgeführten Aktivitäten um 1 % ab.

3.2Ergebnis

GeschäftsjahrVeränderung
(in Mio. €, Ergebnis je Aktie in €)20182017in %
Power and Gas3771.571– 76 %
Energy Management1.0039318 %
Building Technologies755784– 4 %
Mobility87274717 %
Digital Factory2.5862.10223 %
Process Industries and Drives51844018 %
Siemens Healthineers2.2212.423– 8 %
Siemens Gamesa Renewable Energy48333943 %
Industrielles Geschäft8.8159.335– 6 %
Ergebnismarge Industrielles Geschäft10,4 %11,1 %
Financial Services6536392 %
Überleitung Konzernabschluss– 1.418– 1.78521 %
Gewinn aus fortgeführten Aktivitäten vor Ertragsteuern8.0508.189– 2 %
Ertragsteueraufwendungen– 2.054– 2.1484 %
Gewinn aus fortgeführten Aktivitäten5.9966.041– 1 %
Gewinn aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Steuern12453134 %
Gewinn nach Steuern6.1206.0940 %
Unverwässertes Ergebnis je Aktie7,127,34– 3 %
ROCE12,7 %13,3 %

Der Gewinn aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Steuern war im Vorjahresvergleich höher und enthielt positive Effekte aus der Auflösung einer Rückstellung in Verbindung mit dem ehemaligen Communications-Geschäft.

Der Rückgang des unverwässerten Ergebnisses je Aktie spiegelte den Rückgang des auf die Aktionäre der Siemens AG entfallenden Gewinns nach Steuern wider. Dieser belief sich im Geschäftsjahr 2018 auf 5,807 Mrd. €, im Vergleich zu 5,961 Mrd. € im Geschäftsjahr 2017. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ohne Personalrestrukturierungsaufwendungen betrug 7,88 €.

Mit 12,7 % lag der ROCE, wie erwartet, unterhalb des in unserem finanziellen Rahmenkonzept One Siemens festgelegten Bands. Der Rückgang im Vorjahresvergleich war hauptsächlich auf ein höheres durchschnittlich eingesetztes Kapital zurückzuführen, da sich Zunahmen aus dem SGRE-Zusammenschluss und dem Erwerb von Mentor in allen vier Quartalen des Geschäftsjahrs 2018 auswirkten, verglichen mit nur zwei Quartalen bei SGRE und drei Quartalen bei Mentor im Vorjahr.

3.3Forschung und Entwicklung

Im Geschäftsjahr 2018 betrugen unsere Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) 5,6 Mrd. €, gegenüber 5,2 Mrd. € im Geschäftsjahr 2017. Die Forschungsintensität, die sich aus dem Verhältnis von FuE-Aufwendungen zu Umsatzerlösen ergibt, lag bei 6,7 % und war damit höher als im Vorjahr mit 6,2 %. Die Zugänge zu aktivierten Entwicklungskosten betrugen im Geschäftsjahr 2018 0,3 Mrd. €, im Vergleich zu 0,4 Mrd. € ein Jahr zuvor. Zum 30. September 2018 hielt Siemens in seinen fortgeführten Aktivitäten weltweit rund 65.000 erteilte Patente. Zum 30. September 2017 waren es rund 63.600. Wir beschäftigten im Geschäftsjahr 2018 im Durchschnitt 41.800 FuE-Mitarbeiter.

Unsere FuE-Aktivitäten sind letztlich darauf ausgerichtet, innovative und nachhaltige Lösungen für unsere Kunden – und die Siemens-Geschäfte – zu entwickeln und damit zugleich unsere Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Die gemeinsame Umsetzung durch die operativen Einheiten und Corporate Technology, unsere zentrale FuE-Abteilung, stellt sicher, dass Forschungsaktivitäten und Geschäftsstrategien eng aufeinander abgestimmt sind und alle Einheiten gleichermaßen und schnell von technologischen Entwicklungen profitieren. Im Geschäftsjahr 2018 fokussierten wir uns auf die folgenden Technologiefelder: additive Fertigung, autonome Robotik, Blockchain-Anwendungen, vernetzte (E-)Mobilität, Konnektivität und Edge Devices, Cyber-Sicherheit, Datenanalytik und Künstliche Intelligenz, verteilte Energiesysteme, Energiespeicher, Zukunft der Automatisierung, Materialien, Leistungselektronik, Simulation und digitaler Zwilling sowie Softwaresysteme und Prozesse.

Die Weiterentwicklung von Technologien betreiben wir auch durch unser Open-Innovation-Konzept. Dabei arbeiten wir eng mit Wissenschaftlern von führenden Hochschulen und Forschungsinstituten zusammen, sowohl im Rahmen bilateraler Forschungskooperationen als auch in öffentlich geförderten Verbundforschungsprojekten. Im Fokus stehen dabei unsere strategischen Forschungspartner und insbesondere die acht Wissensaustauschzentren (Center of Knowledge Interchange), die wir an führenden Universitäten weltweit unterhalten.

next47, die weltweite Venturing-Einheit von Siemens, stellt Kapital zur Verfügung, damit Start-ups wachsen und sich weiterentwickeln können. Sie trägt zur Entwicklung der künftigen Geschäfte von Siemens bei, indem sie Start-ups aller Phasen aufbaut, erwirbt und mit ihnen kooperiert. next47 konzentriert sich darauf zu antizipieren, wie Technologien unsere Zielmärkte beeinflussen. Durch diese Erkenntnisse können Siemens und unsere Kunden wachsen und sich im Zeitalter der Digitalisierung erfolgreich weiterentwickeln.

[B] Konzernabschluss

1Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Geschäftsjahr
(in Mio. €, Ergebnis je Aktie in €)Ziffer20182017
Umsatzerlöse283.04482.863
Umsatzkosten– 58.181– 57.820
Bruttoergebnis vom Umsatz24.86325.043
Forschungsund Entwicklungsaufwendungen– 5.558– 5.164
Vertriebsund allgemeine Verwaltungsaufwendungen– 12.941– 12.360
Sonstige betriebliche Erträge5500647
Sonstige betriebliche Aufwendungen6– 678– 595
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen4– 343
Zinserträge1.4811.490
Zinsaufwendungen– 1.089– 1.051
Sonstiges Finanzergebnis1.475135
Gewinn aus fortgeführten Aktivitäten vor Ertragsteuern8.0508.189
Ertragsteueraufwendungen7– 2.054– 2.148
Gewinn aus fortgeführten Aktivitäten5.9966.041
Gewinn aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Steuern12453
Gewinn nach Steuern6.1206.094
Unverwässertes Ergebnis je Aktie28
Gewinn aus fortgeführten Aktivitäten6,977,27
Gewinn aus nicht fortgeführten Aktivitäten0,150,07
Gewinn nach Steuern7,127,34
Verwässertes Ergebnis je Aktie28
Gewinn aus fortgeführten Aktivitäten6,867,13
Gewinn aus nicht fortgeführten Aktivitäten0,150,06
Gewinn nach Steuern7,017,19

2Konzern-Gesamtergebnisrechnung

Geschäftsjahr
(in Mio. €)Ziffer20182017
Gewinn nach Steuern6.1206.094
Neubewertungen von leistungsorientierten Plänen17– 3602.734
darin: Ertragsteuereffekte– 305– 1.070
Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden– 3602.735
Unterschied aus Währungsumrechnung– 287– 1.125
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte23– 1.819687
darin: Ertragsteuereffekte24– 7
Derivative Finanzinstrumente– 63136
darin: Ertragsteuereffekte24– 63
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen– 2– 30
Posten, die anschließend möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden– 2.170– 332
Sonstiges Ergebnis nach Steuern– 2.5302.403
Gesamtergebnis3.5908.497
Davon entfallen auf:
Nicht beherrschende Anteile25955
Aktionäre der Siemens AG3.3308.442

3Konzernbilanz

(in Mio. €)Ziffer30. Sep. 201830. Sep. 20171. Okt. 2016
Aktiva
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente11.0668.37510.604
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte1.2861.2421.293
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen817.91816.75416.506
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte98.6937.6646.800
Vertragsvermögenswerte108.9128.7817.543
Vorräte1113.88513.88512.615
Laufende Ertragsteuerforderungen71.0101.098790
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte1.7071.4661.206
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte941.484190
Summe kurzfristige Vermögenswerte64.57060.75057.548
Geschäftsoder Firmenwerte1228.34427.90624.159
Sonstige immaterielle Vermögenswerte1310.13110.9267.742
Sachanlagen1311.38110.97710.157
Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen42.5792.7273.012
Sonstige finanzielle Vermögenswerte14, 2317.75919.04420.610
Aktive latente Steuern72.3412.2833.419
Sonstige Vermögenswerte1.8101.4981.279
Summe langfristige Vermögenswerte74.34575.36170.377
Summe Aktiva138.915136.111127.924
Passiva
Kurzfristige Finanzschulden und kurzfristig fällige Anteile langfristiger Finanzschulden165.0575.4476.206
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen10.7169.7568.052
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten1.4851.4441.933
Vertragsverbindlichkeiten1014.46414.22814.501
Kurzfristige Rückstellungen183.9314.0773.914
Laufende Ertragsteuerverbindlichkeiten3.1022.3552.085
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten159.1188.6718.596
Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten19940
Summe kurzfristige Verbindlichkeiten47.87446.07745.328
Langfristige Finanzschulden1627.12026.77724.761
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen177.6849.58213.695
Passive latente Steuern71.0921.635902
Rückstellungen184.2164.3664.884
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten6859021.142
Sonstige Verbindlichkeiten2.1982.1532.212
Summe langfristige Verbindlichkeiten42.99545.41547.597
Summe Verbindlichkeiten90.86991.49292.925
Eigenkapital19
Gezeichnetes Kapital2.5502.5502.550
Kapitalrücklage6.1846.3685.890
Gewinnrücklagen41.01435.79427.638
Sonstige Bestandteile des Eigenkapitals– 3521.6651.921
Eigene Anteile zu Anschaffungskosten– 3.922– 3.196– 3.605
Summe Eigenkapital der Aktionäre der Siemens AG45.47443.18134.394
Nicht beherrschende Anteile2.5731.438605
Summe Eigenkapital48.04644.61934.999
Summe Passiva138.915136.111127.924

4Segmentinformationen

AuftragseingangAußenumsatzerlöseInterne UmsatzerlöseGesamte Umsatzerlöse
GeschäftsjahrGeschäftsjahrGeschäftsjahrGeschäftsjahr
(in Mio. €)20182017201820172018201720182017
Power and Gas13.71713.32912.38315.381585312.44115.434
Energy Management11.62413.62711.68311.63458363812.26612.273
Building Technologies 7.0777.0806.4756.3561371666.6136.523
Mobility10.9598.9638.7168.08743188.7588.104
Digital Factory13.61511.52312.23410.62469872012.93211.344
Process Industries and Drives 9.3059.0327.2187.1921.6221.6818.8408.873
Siemens Healthineers14.50614.27213.31513.6291104213.42513.671
Siemens Gamesa Renewable Energy Industrielles Geschäft11.8758.7689.1197.919339.1227.922
Industrielles Geschäft92.67886.59281.14480.8233.2523.32184.39684.144
Financial Services (SFS)950921812774138147950921
Überleitung Konzernabschluss– 2.332– 1.7301.0881.266– 3.390– 3.468– 2.303– 2.203
Siemens (fortgeführte Aktivitäten)91.29685.78483.04483.04483.04482.863

BESCHREIBUNG DER BERICHTSPFLICHTIGEN SEGMENTE

Siemens hat neun berichtspflichtige Segmente. Diese sind:

Power and Gas, das ein breites Spektrum von Produkten, Lösun­gen und Dienstleistungen zur Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern sowie zur Förderung und zum Transport von Öl und Gas anbietet;

Energy Management, das ein breites Portfolio von Software, Produkten, Systemen, Lösungen und Dienstleistungen für die Übertragung, Verteilung und Steuerung elektrischer Energie sowie die Bereitstellung einer intelligenten Strominfrastruktur anbietet;

Building Technologies, ein führender Anbieter von Automa-­ tisierungstechnologien und digitalen Dienstleistungen für sichere und effiziente Gebäude sowie Infrastrukturen über den gesamten Lebenszyklus hinweg;

Mobility, das alle Geschäfte von Siemens zusammenfasst, die sich mit dem Transport von Menschen und Gütern befassen; hierzu gehören Schienenfahrzeuge, Bahnautomatisierung, Bahnelektrifizierung, Straßenverkehrstechnik, digitale Lösun­gen und damit verbundene Dienstleistungen;

Digital Factory, das der Fertigungsindustrie ein umfassendes Produktportfolio und Systemlösungen anbietet, die durch pro­duktlebenszyklusbezogene und datenbasierte Dienstleistun­ gen komplettiert werden;

Process Industries and Drives, das ein umfassendes Portfolio an Produkten, Software, Lösungen und Dienstleistungen für die Bewegung, Messung, Steuerung und Optimierung aller Arten von Massendurchflüssen anbietet;

Siemens Healthineers, ein Technologieanbieter im Gesund­heitswesen und führend in der diagnostischen Bildgebung und der Labordiagnostik;

Siemens Gamesa Renewable Energy, das Windturbinen mit unterschiedlichen Technologien hinsichtlich Ausrichtung der Rotorblätter (Pitch) und der Geschwindigkeit anbietet; dane­ben entwickelt, produziert und vertreibt SGRE Windparks und bietet Dienstleistungen zur Verwaltung, zum Betrieb und zur Wartung von Windparks an;

Financial Services, das seine Kunden bei Investitionsvorhaben mit Leasinglösungen, strukturierten Finanzierungen sowie Finanzierungen für Ausrüstungen und Projekte durch die Bereitstellung von Fremd-­ und Eigenkapital unterstützt und mit dieser Ergänzung bricht das Ganze jetzt auch schön um..

ÜBERLEITUNG KONZERNABSCHLUSS

Zentral gesteuerte Portfolioaktivitäten – umfassen im All­ gemeinen von Siemens gehaltene Beteiligungen ohne beherr­ schenden Einfluss, die aus strategischen Gründen weder einem Segment noch Siemens Real Estate, Zentrale Posten oder der Konzern­-Treasury zugeordnet sind. Zentral gesteuerte Portfolio­ aktivitäten enthalten auch Aktivitäten, die grundsätzlich ver­ äußert oder eingestellt werden sollen, sowie Restaktivitäten von Desinvestitionen beziehungsweise nicht fortgeführten Akti­ vitäten.

Siemens Real Estate (SRE) – betreut das Immobilienportfolio des Siemens­Konzerns. SRE betreibt die Nutzung der Liegen­ schaften und Gebäude und ist für Bauvorhaben sowie den Kauf und die Veräußerung von Immobilien verantwortlich; ausgenom­ men sind SGRE, die ausgegliederten Immobilien von Mobility und seit Januar 2018 Siemens Healthineers.

Zentrale Posten – enthalten zentrale Kosten, wie Aufwendun­ gen für die Konzernsteuerung, die grundlegende Forschung von Corporate Technology, zentral verantwortete Projekte und nicht den Segmenten zugeordnete Beteiligungen sowie die Ergebnisse aus zentralen derivativen Finanzgeschäften.

Pensionen – beinhalten die nicht den Segmenten, SRE oder Zen­tral gesteuerte Portfolioaktivitäten zugeordneten Aufwendungen und Erträge der Gesellschaft aus Pensionsthemen.

Konsolidierungen, Konzern­Treasury und sonstige Über­ leitungspositionen – umfassen die Konsolidierungen von Ge­ schäftsbeziehungen zwischen den Segmenten, bestimmte Über­ leitungs­ und Umgliederungspositionen sowie die Aktivitäten der Konzern­Treasury. Sie schließen auch Zinserträge und ­aufwen­ dungen ein, zum Beispiel Zinsen, die nicht den Segmenten oder Zentral gesteuerte Portfolioaktivitäten zugeordnet sind (Finan­ zierungszinsen), sowie Zinsen in Zusammenhang mit Aktivitäten der Konzern­-Treasury oder zinsbezogene Konsolidierungs­ und Überleitungseffekte.

Ergebnis Vermögen Free Cash Flow Zugänge zu immateriellen Ver­ mögenswerten und Sachanlagen Abschreibungen und Wertminderungen
GeschäftsjahrGeschäftsjahrGeschäftsjahrGeschäftsjahr
2018201730. Sep. 201830. Sep. 2017201820172018201720182017
3771.57110.0879.964195392250222518501
1.003 9314.5354.1775381.002221198208213
755 7841.596 1.24154682056477889
8727472.7952.7279141.046137 105165135
2.5862.1029.3829.3042.3781.963301195606450
518 4402.2442.003466373156164200213
2.2212.42312.39211.0471.6732.153512427519538
4833393.8234.663375– 279415476645510
8.8159.33546.85345.1267.0867.4712.0481.8352.9402.649
653 639 28.28126.4746167343629208207
– 1.418 – 1.78563.78164.512– 1.888– 3.386518543271354
8.0508.189138.915136.1115.8144.8192.6022.4063.4193.211

MESSGRÖSSEN DER SEGMENTE

Die Rechnungslegungsgrundsätze für die Segmentinformationen entsprechen grundsätzlich denen, die auf den Konzernabschluss Anwendung finden. Jedoch werden Leasingtransaktionen für die interne Berichterstattung und die Segmentberichterstattung als Operating Leasing klassifiziert. Konzerninterne Transaktionen erfolgen zu Marktpreisen.

Umsatzerlöse

Umsatzerlöse enthalten Erlöse aus Verträgen mit Kunden sowie Erlöse aus Leasinggeschäften. Umsatzerlöse aus Leasinggeschäf­ ten erzielten hauptsächlich Siemens Healthineers mit 179 (im Vj. 185) Mio. €, Financial Services mit 247 (im Vj. 247) Mio. € sowie SRE mit 77 (im Vj. 79) Mio. €. Die Segmente Power and Gas, Mobility sowie SGRE realisieren Umsatzerlöse vorwiegend über einen bestimmten Zeitraum hinweg, aufgrund der Art ihrer lang­ fristigen Verträge. Alle anderen Segmente erfassen Umsatzerlöse grundsätzlich zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Ergebnis

Der Vorstand der Siemens AG ist für die Beurteilung des Ge­ schäftserfolgs der Segmente verantwortlich (verantwortliche Unternehmensinstanz). Als Erfolgsgröße für die Segmente (mit Ausnahme von Financial Services) bestimmte die verantwortliche Un ternehmensinstanz das Ergebnis vor Finanzierungszinsen, vor bestimmten Pensionsaufwendungen, vor Ertragsteuern und vor Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworben wur­ den (Ergebnis). Die wesentlichen Themen, die nicht Bestandteil des Ergebnisses der Segmente sind, werden unten angegeben.

Unter Finanzierungszinsen, die nicht Bestandteil des Ergebnisses sind, fallen alle Zinserträge und ­aufwendungen mit Ausnahme der Zinserträge aus Kundenforderungen, aus den Segmenten zu­ gerechneten Zahlungsmitteln sowie die Zinsaufwendungen auf Lieferantenverbindlichkeiten. Finanzierungszinsen sind vom Ergebnis ausgenommen, da Finanzierungsentscheidungen im Regelfall zentral getroffen werden.

Entscheidungen zu wesentlichen Pensionsthemen werden zentral getroffen. Daher enthält das Ergebnis vor allem nur die laufenden Dienstzeitaufwendungen aus Pensionsplänen. Die übrigen regel­ mäßig anfallenden pensionsbezogenen Aufwendungen werden in der Position Zentral getragene Pensionsaufwendungen in der Überleitung Konzernabschluss ausgewiesen.

Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworben wurden, sind nicht Bestandteil des Ergebnisses. Auch Ertragsteuern werden vom Ergebnis ausgenommen, da Steuersubjekt nur rechtliche Einheiten sind, die im Regelfall nicht der Struktur der Segmente entsprechen. Die Auswirkungen bestimmter rechtlicher und regulatorischer The­ men sind nicht Bestandteil des Ergebnisses, wenn sie nicht bezeich­ nend für die Leistung sind. Dies gilt ebenso für Themen, die mehr als einem berichtspflichtigen Segment, SRE und /oder Zentral ge­ steuerte Portfolioaktivitäten zuzuordnen sind oder einen Konzern­ oder zentralen Charakter aufweisen. Kosten für Unterstützungs­ funktionen werden vorwiegend auf die Segmente umgelegt.

Ergebnis des Segments Financial Services

Das Ergebnis des Segments Financial Services entspricht dem Er­gebnis vor Ertragsteuern. Im Gegensatz zur Erfolgsgröße für die anderen Segmente sind Zinserträge und -­aufwendungen ein er­ gebnisbestimmender Faktor bei Financial Services.

Messgrößen des Vermögens

Die Unternehmensleitung hat das Vermögen (eingesetztes Net­ tokapital) zur Grundlage für die Beurteilung der Kapitalintensität der Segmente (mit Ausnahme von Financial Services) bestimmt. Die Definition des Vermögens entspricht der Messgröße des Er­gebnisses, mit Ausnahme der Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, erworben im Rahmen von Unternehmenszu­ sammenschlüssen, die nicht Bestandteil des Ergebnisses sind. Die entsprechenden immateriellen Vermögenswerte sind jedoch Bestandteil des Segmentvermögens. Das Segmentvermögen er­gibt sich aus dem Gesamtvermögen der Konzernbilanz, im We­ sentlichen abzüglich der konzerninternen Finanzforderungen und der Steuerforderungen sowie abzüglich der Vermögens­ werte der nicht fortgeführten Aktivitäten, da die korrespondie­renden Aufwendungen und Erträge nicht in das Ergebnis ein­fließen. Darüber hinaus werden zinslose Verbindlichkeiten – zum Beispiel Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen –, mit Ausnahme von Steuerverbindlichkeiten, abgezogen. Im Gegen­ satz dazu ist das Vermögen von Financial Services das Gesamt­ vermögen. Bei Mobility ist die projektbezogene konzerninterne Finanzierung eines langfristigen Projekts im Vermögen enthal­ten. Das Vermögen von SGRE und Siemens Healthineers beinhal­ tet Immobilien, während die Immobilien aller anderen Segmente von Siemens – ausgenommen die ausgegliederten Immobilien von Mobility – bei SRE ausgewiesen werden.

Auftragseingang

Der Auftragseingang entspricht grundsätzlich den geschätzten Umsatzerlösen der angenommenen Aufträge, für die durchsetz­ bare Rechte und Pflichten bestehen. Dabei werden auch nach­trägliche Änderungen und Korrekturen des Auftragswerts ein­ bezogen. Daneben berücksichtigt Siemens Kündigungsrechte sowie die Kundenbonität. Absichtserklärungen sind nicht Inhalt des Auftragseingangs.

Der Auftragsbestand betrug zum Geschäftsjahresende 132 Mrd. €. Davon entfielen auf Power and Gas 40 Mrd. €, auf Energy Management 12 Mrd. €, auf Building Technologies 5 Mrd. €, auf Mobility 28 Mrd. €, auf Digital Factory 4 Mrd. €, auf Process Industries and Drives 6 Mrd. €, auf Siemens Healthineers 16 Mrd. € sowie auf SGRE 23 Mrd. €. Siemens erwartet, dass rund 47 Mrd. € des Auftragsbestands im Geschäftsjahr 2019 als Umsatzerlöse realisiert werden. Davon werden für Power and Gas rund 8 Mrd. € erwartet, für Energy Management rund 8 Mrd. €, für Building Technologies rund 3 Mrd. €, für Mobility rund 7 Mrd. €, für Digital Factory rund 3 Mrd. €, für Process Industries and Drives rund 4 Mrd. €, für Siemens Healthineers rund 6 Mrd. € und für SGRE rund 8 Mrd. €.

Definition Free Cash Flow

Der Free Cash Flow der Segmente (mit Ausnahme von Financial Services) errechnet sich aus dem Cashflow aus betrieblicher Tä­tigkeit, abzüglich Zugängen zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen. Er schließt Finanzierungszinsen – ausgenom­ men qualifizierten Vermögenswerten zugeordnete aktivierte oder als Vertragskosten klassifizierte Zinsen –, Ertragsteuern so­wie bestimmte andere Zahlungen und Erlöse aus. Der Free Cash Flow von Financial Services beinhaltet die zugehörigen Finanzie­rungszinszahlungen; Ertragsteuerzahlungen und ­erstattungen von Financial Services sind ausgeschlossen.

Abschreibungen und Wertminderungen

Die Abschreibungen und Wertminderungen beinhalten die Ab­schreibungen und Wertminderungen auf Sachanlagen und auf immaterielle Vermögenswerte, jeweils nach Abzug von Wertauf­holungen.

MESSGRÖSSEN VON ZENTRAL GESTEUERTE PORTFOLIOAKTIVITÄTEN UND SRE

Die Messgrößen für Zentral gesteuerte Portfolioaktivitäten ent­ sprechen denen der Segmente (mit Ausnahme von Financial Ser­vices). SRE verwendet die gleichen Messgrößen wie Financial Services.

5Aufstellung des Anteils­besitzes des Siemens­ Konzerns gemäß § 313 Abs. 2 HGB

Stand: 30.09.2018Kapitalanteilin %
TOCHTERUNTERNEHMEN
Deutschland (133 Gesellschaften)
Adwen Blades GmbH, Stade100
Adwen GmbH, Bremerhaven100
Agilion GmbH, Chemnitz100
Airport Munich Logistics and Services GmbH, Hallbergmoos10010
Alpha Verteilertechnik GmbH, Cham10010
Atecs Mannesmann GmbH, Erlangen100
AXIT GmbH, Frankenthal10010
Befund24 GmbH, Erlangen70
Berliner Vermögensverwaltung GmbH, Berlin10010
Capta Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH, Grünwald100
Dade Behring Grundstücks GmbH, Marburg100
EBV Holding Verwaltung GmbH, Oldenburg100
eos.uptrade GmbH, Hamburg75
evosoft GmbH, Nürnberg10010
FACTA Grundstücks-Entwicklungsgesellschaft mbH&Co. KG, München1009
Flender GmbH, Bocholt10010
Flender Industriegetriebe GmbH, Penig10010
Gamesa Energie Deutschland GmbH, Oldenburg100
Gamesa Wind GmbH, Aschaffenburg100
HaCon Ingenieurgesellschaft mbH, Hannover100
HSP Hochspannungsgeräte GmbH, Troisdorf10010
ILLIT Grundstücksverwaltungs-Management GmbH, Grünwald85
IPGD Grundstücksverwaltungs-Gesellschaft mbH, Grünwald100
ISA Kontrolle Betreibergesellschaft mbH, München1007
KompTime GmbH, München10010
Kyra 1 GmbH, Erlangen10010
Kyros 52 GmbH, Hannover1007
Kyros 53 GmbH, München10010
Kyros 54 GmbH, München1007
Kyros 57 GmbH, München1007
Kyros 58 GmbH, München1007
Lincas Electro Vertriebsgesellschaft mbH, Grünwald 10010
Logistik-Organisation-Kommunikation, Karlsruhe100
LOCOM Software GmbHLogistik Organisation Kommunikation, Karlsruhe100
Mentor Graphics (Deutschland) GmbH, München100
Mentor Graphics Development (Deutschland) GmbH, Villingen-Schwenningen100
Munipolis GmbH, München100
NEO New Oncology GmbH, Köln100
next47 GmbH, München10010
next47 Services GmbH, München10010
Omnetric GmbH, München100
OPTIO Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH&Co. Objekt Tübingen KG, Grünwald1009
Partikeltherapiezentrum Kiel Holding GmbH i. L., Erlangen100
Project Ventures Butendiek Holding GmbH, Erlangen10010
Projektbau-Arena-Berlin GmbH, Grünwald10010
R&S Restaurant Services GmbH, München100
REMECH Systemtechnik GmbH, Kamsdorf10010
RISICOM Rückversicherung AG, Grünwald100
Siemens Bank GmbH, München100
Siemens Beteiligungen Inland GmbH, München10010
Siemens Beteiligungen Management GmbH, Grünwald1007
Siemens Beteiligungen USA GmbH, Berlin10010
Siemens Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. OHG, Grünwald1009,12
Siemens Campus Erlangen Grundstücks-GmbH & Co. KG,1009
Siemens Campus Erlangen Objekt 1 GmbH & Co. KG, Grünwald1009
Siemens Campus Erlangen Objekt 2 GmbH & Co. KG, Grünwald1009
Siemens Campus Erlangen Objekt 3 GmbH & Co. KG, Grünwald1009

1Beherrschender Einfluss aufgrund Stimmrechtsmehrheit.

2Beherrschender Einfluss aufgrund von Rechten zur Bestellung, Versetzung oder Abberufung von Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen.

3Beherrschender Einfluss aufgrund vertraglicher Vereinbarungen zur Lenkung der maßgeblichen Tätigkeiten.

4Fehlender beherrschender Einfluss aufgrund vertraglicher Gestaltungen beziehungsweise rechtlicher Umstände.

5Fehlender maßgeblicher Einfluss aufgrund vertraglicher Gestaltungen beziehungsweise rechtlicher Umstände.

6Maßgeblicher Einfluss aufgrund vertraglicher Gestaltungen beziehungsweise rechtlicher Umstände.

7Verzicht auf die Einbeziehung in den Konzernabschluss wegen untergeordneter Bedeutung.

8Verzicht auf die Equity-Fortschreibung wegen untergeordneter Bedeutung.

9Befreiung gemäß § 264b HGB.

10Befreiung gemäß § 4 Abs. 3 HGB.

11Werte gemäß letztem verfügbaren Jahresabschluss (nach lokalen Rechnungslegungsvorschriften), dem ein vom Siemens-Geschäftsjahr abweichendes Geschäftsjahr zugrunde liegen kann.

12Die Siemens AG ist unbeschränkt haftender Gesellschafter dieser Gesellschaft.

13Ein konsolidiertes Tochterunternehmen der Siemens AG ist unbeschränkt haftender Gesellschafter dieser Gesellschaft.

Stand: 30.09.2018Kapitalanteilin %
Siemens Campus Erlangen Objekt 4 GmbH & Co. KG, Grünwald1009
Siemens Campus Erlangen Objekt 5 GmbH & Co. KG, Grünwald1009
Siemens Campus Erlangen Objekt 6 GmbH & Co. KG, Grünwald1009
Siemens Campus Erlangen Objekt 7 GmbH & Co. KG, Grünwald1009
Siemens Campus Erlangen Objektmanagement GmbH, Grünwald1007
Siemens Campus Erlangen Verwaltungs-GmbH, Grünwald1007
Siemens Compressor Systems GmbH, Leipzig10010
Siemens Finance & Leasing GmbH, München10010
Siemens Financial Services GmbH, München10010
Siemens Fonds Invest GmbH, München10010
Siemens Gamesa Renewable Energy GmbH & Co. KG, Hamburg1009
Siemens Gamesa Renewable Energy Management GmbH, Hamburg1007
Siemens Global Innovation Partners Management GmbH, München1007
Siemens Healthcare Diagnostics GmbH, Eschborn100
Siemens Healthcare Diagnostics Holding GmbH, Eschborn100
Siemens Healthcare Diagnostics Products GmbH, Marburg100
Siemens Healthcare GmbH, München100
Siemens Healthineers AG, München85
Siemens Healthineers Beteiligungen GmbH & Co. KG, Kemnath1009
Siemens Healthineers Beteiligungen Verwaltungs-GmbH, Kemnath1007
Siemens Immobilien GmbH & Co. KG, Grünwald1009
Siemens Immobilien Management GmbH, Grünwald1007
Siemens Industriepark Karlsruhe GmbH & Co. KG, Grünwald1009
Siemens Industry Software GmbH, Köln100
Siemens Insulation Center GmbH & Co. KG, Zwönitz1009
Siemens Insulation Center Verwaltungs-GmbH, Zwönitz1007
Siemens Liquidity One, München100
Siemens Medical Solutions Health Services GmbH, Grünwald100
Siemens Middle East Holding GmbH & Co. KG, Grünwald1007
Siemens Middle East Management GmbH, Grünwald1007
Siemens Mobility GmbH, München100
Siemens Mobility Real Estate GmbH & Co. KG, Grünwald1009
Siemens Mobility Real Estate Management GmbH, Grünwald1007
Siemens Nixdorf Informationssysteme GmbH, Grünwald100
Siemens OfficeCenter Frankfurt GmbH & Co. KG, Grünwald1009
Siemens OfficeCenter Verwaltungs GmbH, Grünwald100
Siemens Postal, Parcel & Airport Logistics GmbH, Konstanz10010
Siemens Power Control GmbH, Langen10010
Siemens Private Finance Versicherungsvermittlungs-gesellschaft mbH, München10010
Siemens Project Ventures GmbH, Erlangen10010
Siemens Real Estate GmbH & Co. KG, Kemnath1009
Siemens Real Estate Management GmbH, Kemnath1007
Siemens Spezial-Investmentaktiengesellschaft mit TGV, München100
Siemens Technology Accelerator GmbH, München10010
Siemens Technopark Mülheim GmbH & Co. KG, Grünwald1009
Siemens Technopark Nürnberg GmbH & Co. KG, Grünwald1009
Siemens Technopark Nürnberg Verwaltungs GmbH, Grünwald100
Siemens Traction Gears GmbH, Penig100
Siemens Treasury GmbH, München10010
Siemens Venture Capital Fund 1 GmbH, München1007
Siemens-Fonds C-1, München100
Siemens-Fonds Pension Captive, München100
Siemens-Fonds S-7, München100
Siemens-Fonds S-8, München100
SILLIT Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH, München100
SIM 2. Grundstücks-GmbH & Co. KG, Grünwald1009
SIMAR Nordost Grundstücks-GmbH, Grünwald10010
SIMAR Nordwest Grundstücks-GmbH, Grünwald10010
SIMAR Ost Grundstücks-GmbH, Grünwald10010
SIMAR Süd Grundstücks-GmbH, Grünwald10010
SIMAR West Grundstücks-GmbH, Grünwald10010
SIMOS Real Estate GmbH, München10010
SYKATEC Systeme, Komponenten, Anwendungstechnologie GmbH, Erlangen10010

1Beherrschender Einfluss aufgrund Stimmrechtsmehrheit.

2Beherrschender Einfluss aufgrund von Rechten zur Bestellung, Versetzung oder Abberufung von Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen.

3Beherrschender Einfluss aufgrund vertraglicher Vereinbarungen zur Lenkung der maßgeblichen Tätigkeiten.

4Fehlender beherrschender Einfluss aufgrund vertraglicher Gestaltungen beziehungsweise rechtlicher Umstände.

5Fehlender maßgeblicher Einfluss aufgrund vertraglicher Gestaltungen beziehungsweise rechtlicher Umstände.

6Maßgeblicher Einfluss aufgrund vertraglicher Gestaltungen beziehungsweise rechtlicher Umstände.

7Verzicht auf die Einbeziehung in den Konzernabschluss wegen untergeordneter Bedeutung.

8Verzicht auf die Equity-Fortschreibung wegen untergeordneter Bedeutung.

9Befreiung gemäß § 264b HGB.

10Befreiung gemäß § 4 Abs. 3 HGB.

11Werte gemäß letztem verfügbaren Jahresabschluss (nach lokalen Rechnungslegungsvorschriften), dem ein vom Siemens-Geschäftsjahr abweichendes Geschäftsjahr zugrunde liegen kann.

12Die Siemens AG ist unbeschränkt haftender Gesellschafter dieser Gesellschaft.

13Ein konsolidiertes Tochterunternehmen der Siemens AG ist unbeschränkt haftender Gesellschafter dieser Gesellschaft.

[C] Weitere Informationen

1Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Siemens Aktiengesellschaft zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind. Hier muss noch mehr Text eingefügt werden, damit das Ganze schön auf der Seite ausläuft und wir nichts manipulieren müssen über Seitenumbrüche und dergleichen. Man braucht hier nur ein bisschen mehr. Das muss jetzt noch länger werden, weil ich paar Kleinigkeiten geändert habe in der Formatierung.

München, den 26. November 2018

Siemens Aktiengesellschaft

Der Vorstand

2Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Siemens Aktiengesellschaft, Berlin und München

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Siemens Aktiengesellschaft, Berlin und München, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und der Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018, der Konzernbilanz zum 30. September 2018, der Konzern-Kapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 sowie dem Anhang zum Konzernabschluss, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Siemens Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018, der mit dem Lagebericht der Siemens Aktiengesellschaft zusammengefasst ist, geprüft. Den Abschnitt A.9.3 ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNGdes zusammengefassten Lageberichts, einschließlich Abschnitt C.4.2des Geschäftsberichts 2018, auf den in Abschnitt A.9.3verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften sowie den IFRS insgesamt, wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht wurden, und vermit- telt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. September 2018 sowie seiner Er- tragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentli- chen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Kon- zernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537 / 2014; im Folgenden »EU-APrVO«) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Kon- zernabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt »Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts« unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Überein- stimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

System der Vorstandsvergütung

1Zuzüglich Nebenleistungen und Versorgungszusagen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeut- samsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:

Umsatzrealisierung bei Verträgen im Anlagengeschäft

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt:Ein wesentlicher Teil der Geschäftstätigkeit des Konzerns, insbesondere in den Divisionen Power and Gas, Energy Management, Mobility sowie in der Strategischen Einheit Siemens Gamesa Renewable Energy, wird über Verträge im Anlagengeschäft abgewickelt. Die Realisierung des Umsatzes für langfristige Verträge im Anlagengeschäft erfolgt gemäß IFRS 15, Erlöseaus Verträgen mit Kunden, in der Regel basierend auf dem Fertig-stellungsgrad. Die Bilanzierung von Verträgen im Anlagengeschäft ist aus unserer Sicht ein Bereich mit einem bedeutsamen Risiko wesentlich falscher Darstellungen (einschließlich des möglichen Risikos, dass Führungskräfte Kontrollen umgehen) und damit ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt, da bei der Ermittlung des Fertigstellungsgrads die Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter eine wesentliche Auswirkung haben. Dies gilt vor allem hin- sichtlich des erforderlichen Liefer- und Leistungsumfangs, der geschätzten Gesamtkosten, der noch bis zur Fertigstellung anfallenden Kosten, der geschätzten Umsatzerlöse sowie der Auftrags- risiken einschließlich technischer, politischer, regulatorischer und rechtlicher Risiken. Umsatzerlöse, geschätzte Gesamtkosten und Gewinnrealisierung können aufgrund von neuen Erkenntnissen über Kostenüberschreitungen sowie Änderungen im Projektumfang während der Laufzeit eines Vertrags im Anlagengeschäft teils erheblich von den ursprünglichen Schätzungen abweichen. Zu- dem war die erstmalige Anwendung von IFRS 15 im Geschäftsjahr 2018 aufgrund der notwendigen konzernweiten Würdigung von vertraglichen Grundlagen im Hinblick auf die neuen bilanzierungsrelevanten Kriterien für unsere Prüfung von Relevanz.

Prüferisches Vorgehen: Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns mit den unternehmensintern festgelegten Methoden, Verfahren und Kontrollmechanismen des Projektmanagements in der Angebots- und Abwicklungsphase von Verträgen im Anlagenge- schäft auseinandergesetzt. Zudem haben wir die Ausgestaltung und Wirksamkeit der rechnungslegungsbezogenen internen Kon- trollen durch Nachvollziehen von projektspezifischen Geschäfts- vorfällen von deren Entstehung bis zur Abbildung im Konzern- abschluss sowie durch Testen von Kontrollen beurteilt.

Auf Basis risikoorientiert ausgewählter Stichproben haben wir die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Schätzungen und Annahmen im Rahmen von Einzelfallprüfungen beurteilt. Dabei haben wir insbesondere solche Projekte ausgewählt, die wesentliche zukünftige Unsicherheiten und Risiken aufweisen, wie beispielsweise Festpreis- beziehungsweise schlüsselfertige Anlagenprojekte, Projekte mit hohen technischen Anforderungen oder hohem Leistungsanteil von Zulieferern, Subunternehmen oder Konsortialpartnern, grenzüberschreitende Projekte sowie Projekte, die Kostenänderungen, Verzögerungen und /oder ge- ringe oder negative Margen aufweisen. Unsere Prüfungshandlun- gen beinhalteten unter anderem die Durchsicht der vertraglichen Grundlagen sowie Vertragskonditionen einschließlich vertraglich vereinbarter Regelungen über Teillieferungen beziehungsweise leistungen, Kündigungsrechte, Verzugs- und Vertragsstrafen so- wie Schadenersatz. Für die ausgewählten Projekte haben wir uns zur Beurteilung der periodengerechten Ertragsermittlung auch mit den zum Stichtag abrechenbaren Umsatzerlösen sowie den zugehörigen, erfolgswirksam zu buchenden Umsatzkosten unter Zugrundelegung des Fertigstellungsgrads befasst sowie die bilanzielle Abbildung zugehöriger Bilanzpositionen untersucht. Auf Basis der Vorgaben des IFRS 15 haben wir auch die bilanziellen Auswirkungen von Vertragsänderungen oder vertraglichen Optionen ge- würdigt. Ferner haben wir Befragungen des Projektmanagements (sowohl kaufmännische als auch technische Projektmanager) zur Entwicklung der Projekte, zu den Gründen bei Abweichungen zwischen geplanten Kosten und Ist-Kosten, zur aktuellen Beurteilung der bis zur Fertigstellung voraussichtlich noch anfallenden Kosten sowie zu den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter zu Eintrittswahrscheinlichkeiten von Auftragsrisiken durchgeführt. Bei der Festlegung unserer Prüfungshandlungen haben wir auch Ergebnisse aus Projektprüfungen der internen Revision berücksichtigt. Darüber hinaus haben wir Nachweise von Dritten für aus- gewählte Projekte eingeholt (zum Beispiel Projektabnahmen, Vertragskonditionen sowie Rechtsanwaltsbestätigungen zu behaupteten Vertragsverletzungen und geltend gemachten Ansprü- chen) und Werks- und Projektstandorte besichtigt. Um Auffälligkeiten in der Margenentwicklung über den Projektverlauf zu erkennen, haben wir auch datenanalytische Verfahren eingesetzt.

Aufgrund der Höhe des Vertragsvolumens und des Risikoprofils, insbesondere hinsichtlich der Entwicklung in den Märkten für Stromerzeugung, lag hierbei ein besonderer Prüfungsschwerpunkt auf Großaufträgen zur schlüsselfertigen Errichtung von Kraftwerken, im Lösungsgeschäft für Hochspannung-Gleich- strom-Übertragung, zur Lieferung von Hochgeschwindigkeits- und Nahverkehrszügen sowie zur Errichtung von Offshore Windparks.

Hinsichtlich der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 haben wir uns mit den von Siemens eingerichteten Prozessen zur Implementierung des neuen Standards befasst. Im Rahmen der Beurteilung der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Vertrags- analyse haben wir insbesondere – in Stichproben – gewürdigt, ob die Anforderungen zur zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung bei Verträgen im Anlagengeschäft vorliegen. Ferner haben wir die Angaben zu den Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 15 im Konzernanhang gewürdigt.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Umsatzrealisierung aus Verträgen im Anlagengeschäft ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben:Zu den im Rahmen der Bilanzierung von Verträgen im Anlagengeschäft angewandten Bilanzie- rungs- und Bewertungsgrundlagen einschließlich der Angaben zur Erstanwendung kürzlich veröffentlichter Verlautbarungen verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Konzernabschluss in ZIFFER 2 WESENTLICHE RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE SOWIE SCHÄTZ- UND PRÄMISSENSENSITIVE BILANZIERUNGSGRUNDSÄTZE. Zu Vertragsvermögenswerten und Vertragsverbindlichkeiten sowie Rückstellun- gen für Drohverluste und Risiken aus Verträgen im Anlagengeschäft verweisen wir auf ZIFFER 10 VERTRAGSVERMÖGENSWERTE UND-VERBINDLICHKEITENund ZIFFER 18 RÜCKSTELLUNGEN DES ANHANGS ZUM KONZERNABSCHLUSS.

Rückstellungen für Verfahren aus oder in Zusammenhang mit behaupteten Compliance- Vorwürfen sowie für Rückbau-, Stilllege- und ähnliche Verpflichtungen

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt:Die Bilanzierung von Rückstellungen für Verfahren aus oder in Zusammenhang mit behaupteten Compliance-Vorwürfen einschließlich Korruptions- oder Kartellvorwürfen sowie für Rückbau-, Stilllege- und ähnliche Verpflichtungen war aus unserer Sicht ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt. Diese sind im besonderen Maße mit Unsicherheiten behaftet und erfordern Schätzungen, die einen erheblichen Einfluss auf den Ansatz und die Höhe der jeweiligen Rückstellung und somit die Vermögens- und Ertragslage haben können. Verfahren aus oder in Zusammenhang mit behaupteten Compliance-Vorwürfen sind mit Unsicherheiten verbunden, da diese häufig komplexe recht- liche Fragestellungen umfassen und folglich erhebliche Ermes- sensspielräume seitens der gesetzlichen Vertreter bestehen, ins- besondere hinsichtlich der Einschätzung, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe eine Rückstellung zur Abdeckung des Risikos erforderlich ist. Die Unsicherheiten und ermessensbehafteten Schätzungen in Bezug auf die Rückbau-, Stilllege- und ähnliche Verpflichtungen beziehen sich insbesondere auf die zu erwarten- den Stilllegungskosten, den erwarteten Zeitraum der Zahlungs- mittelabflüsse sowie die Abzinsungssätze.

Prüferisches Vorgehen:Im Rahmen unserer Prüfung der bilan- ziellen Abbildung von Verfahren aus oder in Zusammenhang mit behaupteten Compliance-Vorwürfen haben wir uns mit den von Siemens eingerichteten Prozessen zur Identifizierung, Beurteilung und Bilanzierung von Rechtsstreitigkeiten und regulatorischen Verfahren befasst. Um festzustellen, welche potenziell wesentlichen anhängigen Rechtsstreitigkeiten oder geltend gemachten Ansprüche bekannt sind und um die Schätzungen der gesetzlichen Vertreter zu den erwarteten Mittelabflüssen beurteilen zu können, umfassten unsere Prüfungshandlungen Befragungen der gesetzlichen Vertreter und anderer mit diesen Sachverhalten betrauter Personen innerhalb des Konzerns, die Einholung schriftlicher Erklärungen hausinterner Rechtsberater zur Bewertung des geschätzten Mittelabflusses und der Eintrittswahrscheinlichkeit, die Einholung von Bestätigungen von externen Rechtsberatern sowie die Beurteilung interner Stellungnahmen zur bilanziellen Abbildung im Konzernabschluss. Darüber hinaus haben wir Aufwandskonten für Rechtsberatung auf Hinweise für noch nicht berück- sichtigte Sachverhalte untersucht.

Weiterhin haben wir uns mit behaupteten oder aufgedeckten Nichteinhaltungen von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und unternehmensinternen Richtlinien (Compliance- Verstöße) durch Einsichtnahme in interne und externe Stellungnahmen zu einzelnen Sachverhalten, Einholung schriftlicher Erklärungen von externen Rechtsberatern sowie Befragungen der Compliance-Organisation auseinandergesetzt. Dabei haben wir unter anderem die Durchführung und die Ergebnisse interner Untersuchungen durch Einsichtnahme in interne Berichte sowie die getroffenen Maßnahmen zur Behebung festgestellter Schwachstellen gewürdigt und beurteilt, ob etwaige Risiken im Konzern- abschluss abzubilden sind.

Unsere Prüfungshandlungen in Bezug auf die Rückstellungen für Rückbau-, Stilllege- und ähnliche Verpflichtungen konzentrierten sich aufgrund der oben genannten Unsicherheiten auf die Dekon- taminations- und Umweltschutzverpflichtungen für die Stilllegung der Anlagen in Hanau (Werk Hanau) sowie für das nukleare Forschungs- und Dienstleistungszentrum in Karlstein (Werk Karlstein). Unsere Prüfungshandlungen umfassten unter anderem die Beurteilung der Eignung des von den gesetzlichen Vertretern beauftragten Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen als Prüfungsnachweis, der angewandten Bewertungsmethoden unter Einbezug der Fachkenntnisse unserer Bewertungsspezialisten sowie der wesentlichen ermessensbehafteten Schätzungen, die sich insbesondere aus der langen Laufzeit ergeben. Durch Befragungen von mit dem Sachverhalt betrauten Personen und Einsichtnahme in interne und externe Dokumente haben wir die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter gewürdigt, dass Siemens zum 30. September 2018 weiterhin nicht von den im Geschäftsjahr 2017 durch das Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung teilweise geänderten Regelungen hinsichtlich der Entsorgung radioaktiven Abfalls erfasst ist und daher unverändert dem deutschen Atomgesetz folgt, wonach der radioaktive Abfall bei der Stilllegung seinerzeit von Siemens betriebenen nuklearen Anlagen schadlos verwertet und in ein staatlich bewilligtes Endlager verbracht werden muss.

Ferner haben wir die Angaben zu Verfahren aus oder in Zusammenhang mit behaupteten Compliance-Vorwürfen sowie zu Rück- bau-, Stilllege- und ähnlichen Verpflichtungen im Konzernanhang gewürdigt.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Bilanzierung von Verfahren aus oder in Zusammenhang mit behaupteten Compliance-Vorwürfen sowie von Rückstellungen für Rückbau-, Stilllege- und ähnliche Verpflichtungen ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben:Zu den im Rahmen der Bilanzierung von Rückstellungen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Konzernabschluss in ZIFFER 2 WESENTLICHE RECHNUNGS- LEGUNGSGRUNDSÄTZE SOWIE SCHÄTZ- UND PRÄMISSENSENSITIVE BILANZIE-RUNGSGRUNDSÄTZE.Hinsichtlich der Verfahren aus oder in Zusammenhang mit behaupteten Compliance-Vorwürfen verweisen wir aufZIFFER 22 RECHTSSTREITIGKEITEN.Zu den bestehenden Unsicherheiten und ermessensbehafteten Schätzungen in Bezug auf Rückbau-, Stilllege- und ähnliche Verpflichtungen verweisen wir aufZIFFER 18 RÜCKSTELLUNGEN.

Ungewisse Steuerpositionen sowie latente Steuern

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt:Siemens übt seine Geschäftstätigkeit in zahlreichen Ländern mit unterschiedlichem lokalem Steuerrecht aus. Die Bilanzierung von ungewissen Steuerpositionen sowie latenten Steuern war im Rahmen unserer Prüfung einer der bedeutsamsten Sachverhalte, da diese in hohem Maße Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen durch die gesetzlichen Vertreter erfordert. Dies betrifft insbesondere die Bewertung sowie die Vollständigkeit von ungewissen Steuerpositionen, die Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern sowie die Bewertung und Vollständigkeit passiver latenter Steuern. Zudem waren die Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter zu den bilanziellen Auswirkungen der Änderungen der steuerlichen Gesetzgebung in den USA im Rahmen unserer Prüfung von Relevanz.

Prüferisches Vorgehen: Unter Einbindung von internen Steuerspezialisten mit entsprechenden Kenntnissen des jeweiligen lokalen Steuerrechts haben wir uns mit den von den gesetzlichen Vertretern eingerichteten Prozessen befasst und die internen Kontrollen zur Identifizierung, zum Ansatz und zur Bewertung von Steuerpositionen getestet. Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen in Bezug auf ungewisse Steuerpositionen haben wir beurteilt, ob die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter zu steuerlichen Auswirkungen von wesentlichen Geschäftsvorfällen oder Ereignissen im Geschäftsjahr 2018, aus denen sich ungewisse Steuerpositionen ergeben können oder die Einfluss auf die Bewertung bestehender ungewisser Steuerpositionen haben können, in Einklang mit dem Steuerrecht stehen. Dies beinhaltet insbesondere steuerliche Auswirkungen aus dem Erwerb oder der Veräußerung von Unternehmensanteilen, gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen, Ergebnisse von Betriebsprü- fungen sowie Sachverhalte mit grenzüberschreitendem Bezug wie beispielsweise die Bestimmung von Verrechnungspreisen. Zur Beurteilung der Bewertung und Vollständigkeit haben wir auch Bestä- tigungen von externen Steuerberatern eingeholt. Ferner haben wir die Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Erfolgsaussichten von Rechtsbehelfs- oder Finanzgerichtsverfahren durch Befragungen der Siemens-Steuerabteilung und unter Berücksichtigung der aktuellen Steuerrechtsprechung gewürdigt.

Zur Beurteilung der Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern haben wir insbesondere die Annahmen der gesetzlichen Vertreter zur Prognose des zukünftig erwarteten steuerpflichtigen Einkommens hinterfragt und zu internen Businessplänen abgeglichen. Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen zu den passiven latenten Steuern haben wir uns vor allem mit den Annahmen zur zeitlich unbestimmten Reinvestition von aufgelaufenen Ergebnissen von Tochtergesellschaften befasst und diese unter Hinzuziehung der Dividendenplanung beurteilt.

Ferner haben wir die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter zu den bilanziellen Auswirkungen der Änderungen der steuerlichen Gesetzgebung in den USA, insbesondere aus der Senkung des Körperschaftsteuersatzes sowie den weiteren steuerrechtlichen Änderungen unter Einbindung von US-Steuerspezialisten gewürdigt.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Bilanzierung von ungewissen Steuerpositionen sowie latenten Steuern ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben:Zu den im Rahmen der Bilanzierung von Ertragsteuern angewandten Bilanzierungs- und Be- wertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Konzernabschluss in ZIFFER 2 WESENTLICHE RECHNUNGSLE- GUNGSGRUNDSÄTZE SOWIE SCHÄTZ- UND PRÄMISSENSENSITIVE BILANZIERUNGSGRUNDSÄTZEund zu Angaben zu aktiven und passiven laten- ten Steuern auf ZIFFER 7 ERTRAGSTEUERN DES ANHANGS ZUM KONZERNABSCHLUSS.

SONSTIGE INFORMATIONEN

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats in Kapitel C.3des Geschäftsberichts 2018 verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Die sonstigen Informationen, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben, umfassen:

die Versicherung der gesetzlichen Vertreter in Kapitel C.1 des Geschäftsberichts 2018

den Bericht des Aufsichtsrats in Kapitel C.3des Geschäfts-berichts 2018

Corporate Governance in Kapitel C.4des Geschäftsberichts 2018

Hinweise und zukunftsgerichtete Aussagen in Kapitel C.5 des Geschäftsberichts 2018.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN KONZERNLAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften sowie den IFRS insgesamt, wie sie vom IASB veröffentlicht wurden, in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigtenfalschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren, oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs, oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffen- des Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesent- lichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkeh- rungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Überein- stimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nach- weise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bildvon der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Be- stätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirt- schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord- nungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Ver- stößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Kon- zernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und füh- ren Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und ge- eignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Un- richtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen beziehungsweise das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vor- kehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätig-keit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften sowie den IFRS insgesamt, wie sie vom IASB veröffentlicht wurden, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt;

holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwa- chung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile;

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns;

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesent- lich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sach- verhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

ÜBRIGE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 10 EU-APRVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 31. Januar 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 31. Januar 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2008 bis zum 30. September 2009 als Konzernabschlussprüfer der Siemens Aktiengesellschaft tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Thomas Spannagl.

München, den 26. November 2018

Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

3Corporate Governance

3.1Führungs- und Kontrollstruktur

Die Siemens AG unterliegt dem deutschen Aktienrecht und verfügt daher über ein duales Führungssystem, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat.

3.1.1VORSTAND

Der Vorstand ist als Leitungsorgan an das Unternehmensinteresse gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswerts verpflichtet. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung und entscheiden über Grundsatzfragen der Geschäftspolitik und Unternehmensstrategie sowie über die Jahres- und Mehrjahresplanung.

Der Vorstand ist zuständig für die Erstellung der Quartalsmitteilungen und des Halbjahresfinanzberichts des Unternehmens sowie für die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der Siemens AG und des Konzerns. Der Vorstand sorgt ferner dafür, dass Rechtsvorschriften, behördliche Regelungen und unternehmensinterne Richt- linien eingehalten werden, und wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin (Compliance). Der Vorstand hat ein umfassendes Compliance-Management-System eingerichtet. Einzelheiten hierzu finden sich auf der Internetseite des Unternehmens unter: WWW.SIEMENS.COM/NACHHALTIGKEITSKENNZAHLEN

Der Vorstand ist gegliedert in das Ressort des Vorstandsvorsitzenden und in verschiedene Vorstandsressorts. Der Aufsichtsrat hat in dem Geschäftsverteilungsplan die für die einzelnen Vorstands- ressorts verantwortlichen Mitglieder des Vorstands bestimmt. Der Arbeitsdirektor als Leiter des Vorstandsressorts Human Resources wird nach Maßgabe des § 33 des Mitbestimmungsgesetzes bestellt. Das einzelne Mitglied des Vorstands führt das ihm zugewiesene Vorstandsressort grundsätzlich in eigener Verant- wortung. Maßnahmen und Geschäfte eines Vorstandsressorts, die für das Unternehmen von außergewöhnlicher Bedeutung sind oder mit denen ein außergewöhnliches wirtschaftliches Risiko verbunden ist, bedürfen der vorherigen Zustimmung des gesamten Vorstands. Dasselbe gilt für solche Maßnahmen und Geschäfte, bei denen der Vorsitzende oder ein anderes Mitglied des Vorstands die vorherige Beschlussfassung des Vorstands verlangt. Dem Vorsitzenden des Vorstands obliegt die Koordination aller Vorstandsressorts. Weitere Einzelheiten finden sich in der Geschäftsordnung für den Vorstand unter: WWW.SIEMENS.COM/GESCHAEFTSORDNUNG-VORSTAND

Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohl des Unterneh- mens eng zusammen. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Gesamtunternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Finanz- und Ertragslage und der Compliance sowie über unternehmerische Risiken. Bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen achtet der Vorstand auf Vielfalt (Diversity) und strebt insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen sowie der Internationalität an.

Mit Unterstützung des Präsidiums und unter Einbindung des Vorstands sorgt der Aufsichtsrat für eine langfristige Nachfolgeplanung für die Besetzung des Vorstands. Für die Zusammensetzung des Vorstands hat der Aufsichtsrat im September 2018 ein Diversitätskonzept beschlossen, das auch die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (Kodex) berücksichtigt und Kriterien einer langfristigen Nachfolgeplanung für den Vorstand beinhaltet. Für den Anteil von Frauen im Vorstand der Siemens AG hat der Aufsichtsrat 2017 eine Zielgröße und eine Frist für deren Erreichung bestimmt. Der Vorstand hat für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands 2017 Zielgrößen und Fristen für deren Erreichung fest- gelegt. Die Einzelheiten zum Diversitätskonzept für den Vorstand und seine Umsetzung sowie zu den Zielgrößen sind im Kapitel C.4.2.4 ZIELGRÖSSEN FÜR DEN FRAUENANTEIL IM VORSTAND UND IN DEN BEIDEN ERSTEN FÜHRUNGSEBENEN UNTERHALB DES VORSTANDS

Die Vorstandsmitglieder unterliegen während ihrer Tätigkeit für die Siemens AG einem umfassenden Wettbewerbsverbot. Sie sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet und dürfen bei ihren Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgen, insbesondere nicht Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, für sich nutzen. Sie dürfen Nebentätigkeiten, insbesondere Aufsichtsratsmandate außerhalb des Siemens-Konzerns, nur mit Zustimmung des Präsidiums des Aufsichtsrats übernehmen. Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, Interessenkonflikte unverzüglich gegenüber dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats offenzulegen und die anderen Vorstandsmitglieder hierüber zu informieren. Kein Mitglied des Vorstands verfügt über mehr als drei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder in Aufsichtsgremien von konzernexternen Gesellschaften, die vergleichbare Anforderungen stellen.

Es gibt einen Vorstandsausschuss, den Eigenkapital- und Vergütungsausschuss. Er ist zuständig für die ihm durch Beschluss des Vorstands zugewiesenen Aufgaben. Diese umfassen insbesondere Aufgaben im Zusammenhang mit Kapitalmaßnahmen und Finanzierungselementen mit Eigenkapitalbezug, hinsicht- lich der Vergütung der Mitarbeiter und Führungskräfte im Siemens-Konzern (mit Ausnahme der Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Topmanagements) sowie hinsichtlich aktienbasierter Vergütungselemente und Mitarbeiterbeteili- gungsprogramme.

Der Eigenkapital- und Vergütungsausschuss setzt sich zusammen aus dem Vorstandsvorsitzenden, dem Leiter des Vorstandsressorts Human Resources, dem Leiter des Vorstandsressorts Controlling and Finance sowie dem Chief of Staff der Siemens AG als beratendem Mitglied. Ihm gehören folgende Mitglieder an: Joe Kaeser (Vorsitzender), Janina Kugel, Prof. Dr. Ralf P. Thomas sowie als beratendes Mitglied Mariel von Schumann (Stand: 30.09.2018).

Informationen über Aufgabenbereiche sowie Lebensläufe der Vorstandsmitglieder sind auf der Internetseite des Unternehmens unter WWW.SIEMENS.COM/UNTERNEHMENSSTRUKTURverfügbar. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder finden Sie im Kapitel A.10 VERGÜTUNGSBERICHT.

Mitglieder des Vorstands und Mandate der Vorstandsmitglieder

Im Geschäftsjahr 2018 gehörten dem Vorstandfolgende Mitglieder an:

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
ErsteExterne MandateKonzernmandate
NameGeburtsdatumBestellungBestellt bis(Stand: 30. 09. 2018)(Stand: 30. 09. 2018)
Joe KaeserVorsitzender23.06.195701.05.2006Bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung2021Deutsche Mandate:
  • Allianz Deutschland AG, München
  • Daimler AG, Stuttgart
Auslandsmandate:
  • NXP Semiconductors B.V., Niederlande
Auslandsmandate:
  • Siemens Ltd., Indien
Dr. rer. nat. Roland Busch22.11.196401.04.201131.03.2021Deutsche Mandate:
  • European School of Management
and Technology GmbH, Berlin
  • OSRAM Licht AG, München (stellv. Vorsitz)
  • OSRAM GmbH, München (stellv. Vorsitz)
Auslandsmandate:
  • Atos SE, Frankreich
Deutsche Mandate:
  • Siemens Postal, Parcel & Airport Logistics GmbH, Konstanz
Auslandsmandate:
  • Arabia Electric Ltd. (Equipment), Saudi-Arabien
  • ISCOSA Industries and Maintenance Ltd., Saudi-Arabien (stellv. Vorsitz)
  • Siemens Ltd., Saudi-Arabien
  • Siemens W.L.L., Katar
  • VA TECH T&D Co. Ltd., Saudi-Arabien
Lisa Davis15.10.196301.08.201431.07.2019Auslandsmandate:
  • Penske Automotive Group, Inc., USA
Auslandsmandate:
  • Siemens Corp., USA (Vorsitz)
  • Siemens Gamesa Renewable Energy, S.A., Spanien
Klaus Helmrich24.05.195801.04.201131.03.2021Deutsche Mandate:
  • Deutsche Messe AG, Hannover
  • EOS Holding AG, Krailling inpro Innovationsgesellschaft für fortgeschrittene
  • Produktionssysteme in der Fahrzeugindustrie mbH, Berlin
Auslandsmandate:
  • Siemens AB, Schweden (Vorsitz)
  • Siemens Aktiengesellschaft Österreich, Österreich (Vorsitz)
  • Siemens Proprietary Ltd., Südafrika (Vorsitz)
  • Siemens Schweiz AG, Schweiz (Vorsitz)
Janina Kugel12.01.197001.02.201531.01.2020Deutsche Mandate:
  • Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, Köln
Auslandsmandate:
  • Konecranes Plc., Finnland
Deutsche Mandate:
  • Siemens Healthcare GmbH, München
Cedrik Neike07.03.197301.04.201731.05.2020Auslandsmandate:
  • Siemens Ltd., China (Vorsitz)
  • Siemens Ltd., Indien
  • Siemens Ltd. Seoul, Südkorea (Vorsitz)
Michael Sen17.11.196801.04.201731.03.2022Deutsche Mandate:
  • Siemens Healthcare GmbH, München (Vorsitz)
  • Siemens Healthineers AG, München (Vorsitz)
Auslandsmandate:
  • Siemens Gamesa Renewable Energy, S.A., Spanien
Prof. Dr. rer. pol. Ralf P. Thomas07.03.196118.09.201317.09.2023Deutsche Mandate:
  • Siemens Healthcare GmbH, München Siemens Healthineers AG, München
Auslandsmandate:
  • Siemens Aktiengesellschaft Österreich, Österreich
  • Siemens Corp., USA (stellv. Vorsitz)
  • Siemens Gamesa Renewable Energy, S.A., Spanien

3.1.2AUFSICHTSRAT

Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Geschäftsführung. In regelmäßigen Abständen erörtert der Aufsichtsrat die Geschäftsentwicklung und Planung sowie die Strategie und deren Umsetzung. Er prüft den Jahres- und Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht der Siemens AG und des Konzerns und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns. Er stellt den Jahresabschluss der Siemens AG fest und billigt den Konzernabschluss, wobei die Ergebnisse der durch den Prüfungsausschuss vorgenommenen Vorprüfung zugrunde gelegt und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers berücksichtigt werden. Der Aufsichtsrat beschließt über den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und den Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung. Zudem befasst sich der Aufsichtsrat beziehungsweise der unten näher erläuterte Compliance-Ausschuss mit der Überwachung der Einhal- tung von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und unternehmensinternen Richtlinien durch das Unternehmen (Compliance). In den Aufgabenbereich des Aufsichtsrats fällt es weiterhin, die Mitglieder des Vorstands zu bestellen und ihre Ressorts festzulegen. Wesentliche Vorstandsentscheidungen – zum Beispiel größere Akquisitionen, Desinvestitionen, Sachanlageinvestitionen und Finanzmaßnahmen – sind an die Zustimmung des Aufsichtsrats gebunden, soweit sie nicht gemäß der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat stattdessen in die Zu- ständigkeit des Innovations- und Finanzausschusses des Aufsichtsrats fallen. Der Aufsichtsrat hat eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen, die die Aufgabenverteilung sowie die Regeln für die Zusammenarbeit des Vorstands beinhaltet.

Zur Vorbereitung der Aufsichtsratssitzungen finden regelmäßig getrennte Vorbereitungstreffen der Anteilseigner- und Arbeitnehmervertreter statt. Der Aufsichtsrat tagt bei Bedarf ohne den Vorstand, mindestens jedoch einmal pro Geschäftsjahr. Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig entweder intern oder unter Ein- beziehung von externen Beratern die Effizienz seiner Tätigkeit. Jedes Aufsichtsratsmitglied hat Interessenkonflikte, insbesondere solche, die aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten entstehen können, dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen. Über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung wird im Bericht des Aufsichtsrats informiert.

Der Aufsichtsrat hat im September 2018 unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Kodex die Ziele für seine Zusammenset- zung einschließlich eines Kompetenzprofils für das Gesamtgremium sowie das Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat neu beschlossen. Einzelheiten hierzu sowie zum Stand der Umset- zung finden sich unter C.4.2 ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENS- FÜHRUNG NACH § 289 F UND § 315 D HGB.

Der Aufsichtsrat der Siemens AG umfasst 20 Mitglieder. Er ist gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz zu gleichen Teilen mit Anteilseignervertretern und – durch * kenntlich gemach- ten – Arbeitnehmervertretern besetzt. In der Hauptversammlung am 31. Januar 2018 wurden sieben der zehn Anteilseignervertre- ter gewählt. Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer wur- den am 5. Oktober 2017 nach den Bestimmungen des Mitbestim- mungsgesetzes mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 31. Januar 2018 gewählt. Die Amtsperi- ode der Aufsichtsratsmitglieder endet grundsätzlich mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2023. Die Amtsperiode von Dr. Nicola Leibinger-Kammüller, Jim Hagemann Snabe und Werner Wenning endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2021.

Über Einzelheiten der Arbeit des Gremiums informiert das Kapitel C.3 BERICHT DES AUFSICHTSRATS. Die Lebensläufe der Aufsichtsratsmitglieder sind auf der Internetseite des Unternehmens unter WWW.SIEMENS.COM/AUFSICHTSRATverfügbar. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder finden Sie im Kapitel A.10 VERGÜTUNGSBERICHT.

Mitglieder des Aufsichtsrats und Mandate der Aufsichtsratsmitglieder

Im Geschäftsjahr 2018 gehörten dem Aufsichtsrat folgende Mitglieder an:

NameAusgeübter BerufGeburtsdatumMitglied seitMitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren inoder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Stand: 30. 09. 2018)
Jim Hagemann Snabe VorsitzenderVorsitzender des Aufsichtsrats der Siemens AG und des Verwaltungsrats der A.P. Møller-Mærsk A/S27.10.196501.10.2013Deutsche Mandate:
  • Allianz SE, München (stellv. Vorsitz)Auslandsmandate:
  • A.P. Møller-Mærsk A/S, Dänemark (Vorsitz)
Birgit Steinborn* 1. stellv. VorsitzendeVorsitzende des Gesamtbetriebsrats der Siemens AG26.03.196024.01.2008
Werner Wenning 2. stellv. VorsitzenderVorsitzender des Aufsichtsrats der Bayer AG21.10.194623.01.2013Deutsche Mandate:
  • Bayer AG, Leverkusen (Vorsitz)
  • Henkel AG & Co. KGaA, Düsseldorf 1
  • Henkel Management AG, Düsseldorf
Olaf Bolduan*(bis 31. 01.2018)Ehemaliger Vorsitzender des Betriebsrats Siemens Dynamowerk – Standort Berlin24.07.195211.07.2014
Dr. rer. pol. Werner Brandt(seit 31. 01.2018)Vorsitzender des Aufsichtsrats der RWE AG und der ProSiebenSat.1 Media SE03.01.195431.01.2018Deutsche Mandate:ProSiebenSat.1 Media SE, München (Vorsitz) RWE AG, Essen (Vorsitz)
Dr. iur. Gerhard Cromme ehemaliger Vorsitzender (bis 31. 01. 2018)Aufsichtsratsmitglied25.02.194323.01.2003Auslandsmandate 2:
  • AUTO1 N.V., Niederlande (Vorsitz)
  • ODDO BHF SCA, Frankreich (Co-Vorsitz)
Michael DiekmannVorsitzender des Aufsichtsrats der Allianz SE23.12.195424.01.2008Deutsche Mandate:
  • Allianz SE, München (Vorsitz)
  • BASF SE, Ludwigshafen am Rhein(stellv. Vorsitz)
  • Fresenius Management SE, Bad Homburg
  • Fresenius SE & Co. KGaA, Bad Homburg
  • (stellv. Vorsitz)
Dr. phil.Andrea Fehrmann*(seit 31. 01.2018)Gewerkschaftssekretärin, IG Metall Bezirksleitung Bayern21.06.197031.01.2018
Dr. iur. Hans Michael Gaul (bis 31. 01.2018)Aufsichtsratsmitglied02.03.194224.01.2008Deutsche Mandate 2:HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf
Reinhard Hahn*Gewerkschaftssekretär beim Vorstand der IG Metall24.06.195627.01.2015Deutsche Mandate:
  • Siemens Healthcare GmbH, München
Bettina Haller*Vorsitzende des Konzernbetriebsrats der Siemens AG14.03.195901.04.2007
Robert Kensbock*Stellvertretender Vorsitzender desGesamtbetriebsrats der Siemens AG13.03.197123.01.2013
Harald Kern*Vorsitzender desSiemens-Europabetriebsrats16.03.196024.01.2008
Jürgen Kerner*Hauptkassierer und geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall22.01.196925.01.2012Deutsche Mandate:
  • Airbus Operations GmbH, Hamburg Flender GmbH, Bocholt
  • MAN Energy Solutions SE, Augsburg
  • MAN SE, München (stellv. Vorsitz)
  • Premium Aerotec GmbH, Augsburg (stellv.Vorsitz)

1Gesellschafterausschuss.

2Stand: 31.01.2018.

3Konzernmandat.

3.2Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts. Gemäß § 317 Abs. 2 Satz 6 HGB ist die Prüfung der Angaben nach § 289f und § 315d HGB durch den Abschlussprüfer darauf zu beschränken, ob die Angaben gemacht wurden.

3.2.1ENTSPRECHENSERKLÄRUNG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX

Vorstand und Aufsichtsrat der Siemens AG haben die folgende Erklärung gemäß § 161 AktG zum 1. Oktober 2018 verabschiedet:

»Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Siemens Aktiengesellschaft zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Die Siemens AG entspricht sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlichten Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (»Kodex«) in der Fassung vom 7. Februar 2017 und wird ihnen auch zukünftig entsprechen.

Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 1. Oktober 2017 hat die Siemens AG den Empfehlungen des Kodex entsprochen.

Berlin und München, 1. Oktober 2018

Siemens Aktiengesellschaft

Der Vorstand Der Aufsichtsrat «

3.2.2ANGABEN ZU UNTERNEHMENSFÜHRUNGSPRAKTIKEN

Anregungen des Kodex

Die Siemens AG erfüllt freiwillig auch die nicht obligatorischen Anregungen des Kodex, lediglich mit folgender Abweichung:

Gemäß Ziffer 3.7 Abs. 3 des Kodex sollte der Vorstand im Falle eines Übernahmeangebots eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, in der die Aktionäre über das Angebot beraten und gegebenenfalls über gesellschaftsrechtliche Maßnahmen beschließen. Die Einberufung einer Hauptversammlung stellt selbst unter Berücksichtigung der im Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) vorgesehenen verkürzten Fristeneine organisatorische Herausforderung für große börsennotierte Unternehmen dar. Es erscheint fraglich, ob der damit verbundene Aufwand auch in den Fällen gerechtfertigt ist, in denen keine relevanten Beschlussfassungen der Hauptversammlung vorgesehen sind. Die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung soll deshalb nur in angezeigten Fällen erfolgen.

Weitere Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus angewandt werden, sind in unseren Business Conduct Guidelines enthalten.

Unternehmenswerte und Business Conduct Guidelines

Unser Unternehmen hat sich in den 171 Jahren seines Bestehens weltweit einen herausragenden Ruf erarbeitet. Technische Leistungsfähigkeit, Innovation, Qualität, Zuverlässigkeit und Internationalität haben Siemens zu einem der führenden Unternehmen auf den Gebieten der Elektrifizierung, Automatisierung und Digitalisierung gemacht. Es sind Spitzenleistungen mit hohem ethischen Anspruch, die Siemens stark gemacht haben. Dafür soll das Unternehmen auch in Zukunft stehen.

Die Business Conduct Guidelines stecken den ethisch-rechtlichen Rahmen ab, innerhalb dessen wir handeln und auf Erfolgskurs bleiben wollen. Sie enthalten die grundlegenden Prinzipien und Regeln für unser Verhalten innerhalb unseres Unternehmens und in Beziehung zu unseren externen Partnern und der Öffentlichkeit. Sie legen dar, wie wir unsere ethisch-rechtliche Verantwortung als Unternehmen wahrnehmen, und sind Ausdruck unserer Unternehmenswerte »Verantwortungsvoll« – »Exzellent« – »Innovativ«.

3.2.3BESCHREIBUNG DER ARBEITSWEISE VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT SOWIE DER ZUSAMMENSETZUNG UND ARBEITSWEISE IHRER AUSSCHÜSSE

Die Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie von deren Ausschüssen wird oben im Kapitel C.4.1 FÜHRUNGS- UND KONTROLLSTRUKTURbeschrieben. Weitere Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den Geschäftsordnungen der jeweiligen Gremien.

Die genannten Informationen und Dokumente einschließlich des Kodex und der Business Conduct Guidelines sind unter.WWW.SIEMENS.COM/289Föffentlich zugänglich.

3.2.4ZIELGRÖSSEN FÜR DEN FRAUENANTEIL IM VORSTAND UND IN DEN BEIDEN ERSTEN FÜHRUNGSEBENEN UNTERHALB DES VORSTANDS; ANGABEN ZUR EINHALTUNG VON MINDEST- ANTEILEN BEI DER BESETZUNG DES AUFSICHTSRATS

In der Siemens AG sind für den Vorstand eine Zielgröße von mindestens 2 / 8 und für die ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands Zielgrößen von jeweils 20 % für den Anteil von Frauen, jeweils bis zum 30. Juni 2022, festgelegt.

Die Besetzung des Aufsichtsrats mit Frauen und Männern hat im Berichtszeitraum den gesetzlichen Anforderungen an die Mindestanteile entsprochen.

3.2.5DIVERSITÄTSKONZEPT FÜR DEN VORSTAND

Der Aufsichtsrat sorgt mit Unterstützung des Präsidiums und unter Einbindung des Vorstands für eine langfristige Nachfolgeplanung für die Besetzung des Vorstands. Für die Zusammensetzung des Vorstands hat der Aufsichtsrat im September 2018 das nachfolgende Diversitätskonzept beschlossen, das auch die Empfehlungen des Kodex berücksichtigt:

»Ziel ist es, eine möglichst vielfältige, sich gegenseitig ergänzende Zusammensetzung eines führungsstarken Vorstands sicherzustellen. Es wird angestrebt, dass im Vorstand insgesamt sämtliche Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden sind, die angesichts der Aktivitäten von Siemens als wesentlich erachtet werden.

Der Aufsichtsrat achtet bei der Auswahl von Mitgliedern des Vorstands auf deren persönliche Eignung, Integrität, überzeugende Führungsqualitäten, internationale Erfahrung, die fachliche Qualifikation für das zu übernehmende Ressort, die bisherigen Leistungen, Kenntnisse über das Unternehmen sowie die Fähigkeit zur Anpassung von Geschäftsmodellen und Prozessen in einer sich verändernden Welt. Der Aspekt der Vielfalt (Diversität) ist bei der Besetzung von Vorstandspositionen ein wichtiges Auswahlkriterium, auch in Bezug auf Aspekte wie Alter, Geschlecht sowie Bildungs- und Berufshin- tergrund. Bei der Auswahl von Mitgliedern des Vorstands be- rücksichtigt der Aufsichtsrat insbesondere auch folgende Gesichtspunkte:

Neben den erforderlichen spezifischen Fachkenntnissen sowie Management- und Führungserfahrungen für die jeweilige Aufgabe sollen die Vorstandsmitglieder möglichst ein breites Spektrum von Kenntnissen und Erfahrungen sowie Ausbildungs- und Berufshintergründen abdecken.

Mit Blick auf die internationale Ausrichtung des Unternehmens soll bei der Zusammensetzung des Vorstands auf Internationalität im Sinne von unterschiedlichen kulturellen Hintergründen oder internationalen Erfahrungen (z. B. längere, für Siemens relevante berufliche Erfahrungen im Ausland oder Betreuung ausländischer Geschäftsaktivitäten) geachtet werden.

Der Vorstand soll in seiner Gesamtheit über Erfahrungen aus den für Siemens wichtigen Geschäftsfeldern, insbesondere im Industrie-, Energie-, Gesundheits- und Infrastrukturbereich, verfügen.

Der Vorstand soll in seiner Gesamtheit über langjährige Erfahrung auf den Gebieten Technologie (einschließlich Informationstechnologie und Digitalisierung), Forschung und Entwicklung, Einkauf, Produktion und Vertrieb, Finanzen sowie Recht (einschließlich Compliance) und Personal verfügen.

Bei der Besetzung von Vorstandspositionen ist die vom Aufsichtsrat festgelegte Zielgröße für den Anteil von Frauen im Vorstand zu berücksichtigen. Der Aufsichtsrat hat für den Vorstand einen Frauenanteil von 25 % (2 / 8) als Zielgröße zum 30. Juni 2022 festgelegt.

Es wird als hilfreich angesehen, wenn im Vorstand unterschiedliche Altersgruppen vertreten sind. Für die Mitglieder des Vorstands hat der Aufsichtsrat entsprechend der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex eine Altersgrenze bestimmt. Danach sollten Mitglieder des Vorstands in der Regel nicht älter als 63 Jahre sein.

Maßgeblich für die Entscheidung über die Besetzung einer konkreten Vorstandsposition ist stets das Unternehmensinteresse unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls.«